Ausweitung des innerkantonalen Finanzausgleichs (Interpellation)

Folgende Interpellation habe ich heute im Kantonsrat eingereicht:

Der innerkantonale Finanzausgleich hat sich im Kanton Schwyz in den vergangenen Jahren gut bewährt. Das System hat sich eingespielt und zeichnet sich durch eine überwiegend gute Akzeptanz aus.

In der neusten Zeit sind in zwei Vernehmlassungsvorlagen des Regierungsrates Hinweise bezüglich möglicher Aufnahme neuer Bereiche in den Finanzausgleich erwähnt worden. Das sind einerseits die Vorlage zur Neuordnung der Pflegefinanzierung und andererseits die Vorlage zur Neuregelung der Finanzierung der Linthebene-Melio­ra­tion.

Für die Aufnahme neuer Bereiche in den innerkantonalen Finanzausgleich kann es unter Umständen gute Gründe geben. Mit Blick auf die längerfristige Entwicklung des Systems des innerkantonalen Finanzausgleichs stellen sich allerdings folgende Fragen:

·       Gibt es ein Konzept für die weitere Entwicklung des Systems des innerkantonalen Finanzausgleichs im Kanton Schwyz?

·       Welche Bereiche sind in absehbarer Zeit für den Einbezug ins System vorgesehen?

·       Wer legt die allfälligen neuen Bereiche fest?

·       Werden die Gemeinden bei Änderungen vorgängig rechtzeitig konsultiert?

·       Wie verändert sich die Belastung der Netto-Zahler-Gemeinden durch den Einbezug neuer Bereiche? Bleiben die Belastungen tragbar?

Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung der gestellten Fragen und bedanken uns im Voraus bestens.

Langzeitgymnasium in der neuen Mittelschulverordnung verankern

Mein Votum an der Kantonsrats-Sitzung vom 20. Mai 2009:

Die Zeiten haben sich geändert. Vor 20 Jahren empfahl ich als 5./6. Klass-Lehrer den Eltern den gebrochenen Bildungsweg, nämlich jenen über die Sekundarschule ins Gymnasium. Das Argument dazu: Kinder sind in der 6. Klasse noch nicht in der Lage, den Entscheid für’s Gymnasium eigenständig zu fällen, dazu ist es auch zwei Jahre später noch früh genug.

Seit einigen Jahren hat sich die Situation geändert: Die Mittelpunktschulen in unserem Kanton können ein Lied davon singen, was bei ihnen bezüglich Verhalten und Lern-Motivation der Jugendlichen abgeht. Die Meinung, man könne die Schüler in der Sekundarschule gleich gut fördern, wie in einem Untergymnasium, teilen heute weder Eltern noch Lehrpersonen, welche die Schulsituation wirklich kennen.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass Schüler, welche das Untergymnasium in Einsiedeln besuchen, deutlich bessere Voraussetzungen für die letzten vier Jahre zur Matura haben, als jene, welche von der Sekundarschule her kommen.

In den ersten zwei Sekundarschuljahren macht man bei den Schülern Druck, dass diejenigen, welche ins Gymnasium wollen, dies schaffen; in den privaten Untergymnasien bremst man das Vorwärtskommen – und wenn beide Schülergruppen im Gymnasium zusammen kommen, hofft man, dass es einigermassen homogen funktioniert. Das ist die Realität, welche abläuft. Auch in der kooperativen Sekundarstufe sieht es in der Praxis nicht wirklich anders aus. Was man theoretisch möchte, ist bekanntlich nicht immer das, was dann praktisch geschieht.

Man spricht heute davon, dass unsere Schule zu stark defizitorientiert sei und die Förderung zu kurz käme. Auch ich habe diese Meinung. Schülern nach der 6. Klasse den Weg ins Untergymnasium zu verbauen, weil es vom Gesetz her in der öffentlichen Volksschule nicht möglich ist, ist eine fahrlässige Verschleuderung von Entwicklungspotential unserer Jugend. Wie viele Schülerinnen und Schüler habe ich schon angetroffen, für die es ein Segen gewesen wäre, hätten sie in ein öffentliches Untergymnasium eintreten können und hätten sich damit den Weg durch die emotionell schwierigeren „Multikulti-Mittelpunktschulen“ ersparen können, wo es oft fürs Lernen keinen Platz mehr im Kopf hat. Aber den Eltern fehlte eben das Geld für ein privates Untergymnasium.

Und dann gibt es Eltern, welche das Geld für ein privates Untergymnasium haben. 38'000 Franken kosten die zwei Jahre in Einsiedeln, gleichviel kostet es in Immensee. Vielleicht sind es dann nicht die intelligentesten Schüler, welche dort zur Schule gehen. Bei diesen Kosten spreche ich nicht vom Internat, sondern nur vom Schulgeld. Überlegen Sie sich einmal, wie viele von uns Parlamentariern für ein eigenes Kind schon 38'000 Franken Schulgeld ausgegeben haben und das darum, weil in der öffentlichen Schule während der obligatorischen Schulzeit ein solches Angebot fehlte.

Förderung unserer kommenden Generation ist also im Kanton Schwyz vom Geldbeutel der Eltern abhängig oder noch bedenklicher, davon, wo man im Kanton Schwyz wohnt. Die Schüler des Bezirks Einsiedeln zahlen nämlich für das private Untergymnasium statt 38'000 nur 16'000 Franken. Der Bezirk Einsiedeln scheint schon länger kapiert zu haben, was erforderlich ist, wenn man die junge Generation auf dem Weg zu Führungskräften der Zukunft unterstützen will. Nur der Kanton Schwyz hat es noch nicht gemerkt und wundert sich, wenn von den Hochschulen bezüglich der eigenen Mittelschulabgänger nicht gerade ermutigende Resultate eintreffen.

Heute haben wir die Möglichkeit, die Fahne der Bildungspolitik bezüglich Förderung in den richtigen Wind zu stellen. Ermöglichen wir eine Verordnung, welche in der öffentlichen Schule das Führen von Untergymnasien möglich macht – das ist Gleichberechtigung für alle und eine wichtige Strategie, damit wir nicht weiterhin darüber jammern, dass uns Führungskräfte aus dem Ausland vor die Nase gesetzt werden, weil wir die Förderung zu Spitzenleistungen unserer eigenen Jugendlichen mit einem veralteten Gesetz verhindern.

In Deutschland gehen nicht einige 6. Klässler, nein, es gehen 50% der 4. oder 5. Klässler ins Gymnasium und weiter übers Abitur an die Hochschulen. Spitzenleute von drüben kommen dann manchmal auch in die Schweiz, wo wir ihre Ausbildung der unseren gleichsetzen. Und wir selber bremsen mit einem Paragraphen in einer Verordnung die Ressourcen-Entwicklung unserer eigenen Jugendlichen. Da kann man nur sagen: Nur die dümmsten Schweine wählen ihre Metzger selber.

Befürworten wir heute den Minderheitsantrag zu einer Mittelschulverordnung, damit diese nicht morgen schon überholt ist. Die Änderung des Paragraphes 1 schafft nur die Möglichkeit für Untergymnasien an der öffentlichen Schule, der Paragraph verlangt dies nicht obligatorisch.

Bezüglich zusätzlicher Kosten: Ob Kanton oder Bezirk einen Jugendlichen als Sekundar- oder Untergymnasiums-Schüler bezahlen, macht finanziell keinen grossen Unterschied. Übrigens sparen heute Kanton oder Bezirk immer dann, wenn ein Schüler ins private Untergymnasium wechselt. Dies darum, weil die Eltern in diesen zwei Jahren das ganze Schulgeld selber übernehmen.

Das Argument, eine solche Änderung in der Verordnung sei nicht systemkompatibel, ist für mich eine faule Ausrede. Nach meiner Vorstellung hat ein System einem Auftrag zu dienen und nicht umgekehrt - und hier geht es um unsere Jugend.

Ich hoffe, dass alle hier im Saal sich soviel Freiheit im Denken bewahrt haben, dass sie in einem einzelnen Paragraphen einer Verordnung noch selber intelligent entscheiden können – unsere nächste Generation wir es Ihnen danken.

Ergebnis: Der Antrag wurde mit 33:55 Stimmen abgelehnt. Er wurde geschlossen von der FDP unterstützt, geschlossen von der SP und SVP abgelehnt und von einzelnen Parlamentariern der CVP gutgeheissen.

Pädagogische Hochschule - Wie weiter?

In der letzten Zeit wird viel über die künftige Marschrichtung der pädagogischen Hochschule Zentralschweiz diskutiert. Basis für diese Hochschule bildet ein Konkordat zwischen den sechs Zentralschweizer Kantonen. Es gibt drei Teilschulen in Luzern, Zug und Goldau, die mit einer relativ grossen Autonomie handeln können.

Daraus ergeben sich auf der strategischen Ebene verschiedene Herausforderungen, obwohl die Schulen auf der operativen Ebene gut funktionieren.

Vor diesem Hintergrund soll nun das Konkordat zur pädagogischen Hochschule Zentralschweiz angepasst werden. Eine Projektgruppe hat sich mit möglichen Anpassungen des Konkordats befasst und Vorschläge unterbreitet.

Seit September 2008 läuft nun die Vernehmlassung zur „Optimierung der Führungsstruktur der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz“. Die Regierungen der Konkordatskantone sind eingeladen, bis Mitte Januar 2009 Stellung zu nehmen.  In diesem Zusammenhang behandeln wir dieses Geschäft im Dezember auch in der Konkordatskommission des Kantons Schwyz. Das wird voraussichtlich viel zu diskutieren geben.

Parallel dazu hat mein Kantonsratskollege Adrian Dummermuth beim Regierungsrat ein Postulat eingereicht, in dem der Regierungsrat aufgefordert wird, verschiedene derzeit offene Punkte zu klären bzw. dazu Stellung zu nehmen. Adrian Dummermuth führt in seinem Postulat u.a. folgende Punkte an:

... Die in der Vernehmlassung aufgezeigte Strategie führt zu einer Stärkung des Standortes Luzern und zu einer klaren – eventuell sogar existenzbedrohenden - Schwächung der Standorte Schwyz und Zug.

Auch im bereits bestehenden Konkordat ist festzustellen, dass dieses der Teilschule Schwyz keine wesentlichen finanziellen Vorteile bringt, der Handlungsspielraum aber stark eingeschränkt ist. Die unterschiedlichen Interessen, Ansprüche und Erwartungen der Kantone innerhalb des Konkordates beeinträchtigen die notwendige Autonomie der Hochschule Schwyz und deren Entwicklung zu einer starken Bildungsinstitution.

Der Kanton Schwyz verfügt über eine über 150-jährige Tradition in der Ausbildung von Lehrpersonen. Sollte die in der Vernehmlassung zur „Optimierung der Führungssituation der PHZ“ dargestellte Strategie umgesetzt werden, überträgt der Kanton Schwyz seine Hochschule der Hochschule Zentralschweiz. Damit verliert der Kanton Schwyz seine eigene Lehrerausbildung.

Weil aber auch das bestehende Konkordat nicht für optimale Rahmenbedingungen für die Hochschule Schwyz sorgt, sollen Alternativen geprüft werden.

Ich bitte den Regierungsrat um die Prüfung folgender Punkte:

1. Alternativen innerhalb des bestehenden Konkordates bzw. zu der in Diskussion stehenden neuen Ausrichtung des Konkordats mit dem Ziel, die Lehrerausbildung im Kanton Schwyz zu erhalten, zu stärken und langfristig zu sichern.

2. Varianten der Neupositionierung der PH Schwyz, insbesondere bezüglich eines
a) möglichen Alleinganges
b) einer möglichen Zusammenarbeit mit der PH Zug
c) einer möglichen Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

3. Aufzeigen der Vor- und Nachteile, sowie der – insbesondere finanziellen - Folgen der unter 2.) aufgeführten Varianten.

4. Mögliche Ausgestaltung eines konkurrenzfähigen Studienangebotes der Hochschule Schwyz. ...

Aus meiner Optik ist es wichtig, dass sich der Kanton Schwyz über die künftige Marschrichtung der pädagogischen Hochschule intensiv Gedanken macht. Es scheint mir in jedem Fall wichtig, dass wir auch künftig im Kanton eine Möglichkeit haben, Primarlehrer im Kanton auszubilden (Angebot & Standort). Das wird künftig die Rekrutierung von eigenen Primarlehrern erleichtern und gewährleistet einen engen Bezug zu unserem Kanton.

Die CVP-Vertreterin und -Vertreter in der Konkordatskommission werden sich dafür einsetzen, dass diese Punkte in dieVernehmlassung des Kantons Schwyz eingebracht werden!

Vorstösse zu Notariaten, Grundbuch- & Konkursämtern erheblich erklärt

Am Mittwoch, 22. Oktober 2008, hat der Kantonsrat zwei Postulate zur Thematik "Notariate, Grundbuch- & Konkursämter" behandelt, die ich im Januar 2008 gemeinsam mit drei CVP-Kantonsratskollegen eingereicht habe.

In unseren Postulaten haben wir thematisiert, dass in den Notariaten, Grundbuch- und Konkursämtern des Kantons Schwyz in folgenden Bereichen Handlungsbedarf besteht:

  • Gebührenrecht:
    Ausgestaltung & Nachvollziehbarkeit des Tarifs
  • Organisation:
    Grundsätzliche Überprüfung der bestehenden Strukturen (Systemfrage)

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat beantragt, unseren Postulaten zuzustimmen und in beiden Bereichen die von uns angeregten Änderungen/Prüfungen durchzuführen (vgl. Regierungsratsbeschluss).

In der Kantonsratssession entwickelte sich eine längere Diskussion über die aufgeworfenen Sachverhalte. Der bestehende Handlungsbedarf wurde aber im Rat nicht bestritten. Schlussendlich waren sämtliche Parteien mit der Erheblicherklärung der beiden Postulate einverstanden.

Wir vier Postulanten dürfen das als Erfolg werten. Kaum je wurde Handlungsbedarf in einem Gebiet vom Kantonsrat so einhellig anerkannt.

 

Wie harm(l)os ist HarmoS?

Da stimmte doch die Schwyzer-Bevölkerung im Jahre 2006 (übrigens mit einer Drei-Viertels-Mehrheit) dem revidierten Bundesartikel zu, der die Kantone verpflichtet, wichtige Eckwerte im Bildungsbereich einheitlich zu regeln. Die SVP hatte sich damals nicht dagegen gewehrt. Und nun ist dieselbe Partei gegen HarmoS, das genau diesen Bundes-Auftrag aufnimmt, um zu verhindern, dass der Staat bei Nicht-Einigung der Kantone regelnd eingreift.

Und warum ist die SVP dagegen: Fast einzig und allein wegen der obligatorischen Einschulung der Kinder ab dem vollendeten 4. Altersjahr. Und die anderen wichtigen Punkte von Harmos? Die einheitliche Grundbildung, einheitliche sprachregionale Lehrpläne, nationale Bildungsstandards?

Wie heisst schon wieder der Spruch mit dem Kind und dem Bade? - Konkret geht es in unserem Kanton bei der von der SVP angeprangerten früheren Einschulung um zwei obligatorische Kindergarten-Jahre. In Freienbach besuchen diese bereits 96% der Kinder – freiwillig, wohl gemerkt! Der Zweijahreskindergarten entspricht damit klar dem Bedürfnis von Eltern und Kindern.

Auch ich bin dagegen, wie die SVP, noch nicht kindergartenfähige Kinder in den Kindergarten zu schicken. Das hilft wirklich weder Kindern, Eltern noch der Schule. Deswegen bin ich aber nicht gegen HarmoS. Ich habe darum mit fünf weiteren CVP-Kantonsräten am 25. September 2008 eine Motion eingereicht (download). Diese beauftragt den Regierungsrat, in der Volksschulverordnung die notwendigen Grundlagen zu schaffen, welche

  1. Rückstellungen vom Kindergarten-Eintritt unbürokratisch behandelt und
  2. den Eltern die Möglichkeit gibt, darüber abschliessend zu entscheiden.

Damit kann generell die Schulpflicht für zwei Kindergartenjahre eingeführt werden, ohne dass es in der praktischen Umsetzung zu aufreibenden Härtefällen kommt – so einfach, wie das in unserer Gemeinde bis jetzt schon praktiziert wird (dieses Jahr bei acht Kindern - auf Wunsch der Eltern!).

Ich meine, es macht mehr Sinn, Energie für kreative Anpassungen aufzuwenden, als wegen Details sinnvolle kantonsübergreifende Schul-Entwicklungen zu verunmöglichen. Ich bin überzeugt, es gibt in unserem Kanton viele SVP-lerinnen und SVP-ler, welche die Fähigkeit haben, mit gesundem Menschenverstand eine differenzierte Haltung zu HarmoS einzunehmen oder zu entwickeln.