Beratung des Bürgerrechtsgesetzes 1
Mein Votum an der KR-Sitzung vom 20.4.2011 - gegen den Rückweisungsantrag der SVP:
Die SVP stellt im Kantonsrat einen generellen Rückweisungsantrag für das neu vorgelegte Bürgerrechtsgesetz. Drei Gründe führt sie dafür an. Als wichtigsten Ablehnungspunkt nennt sie die Tatsache, dass im Gesetz eine Einbürgerungskommission für die Einbürgerungen auf der Gemeindeebene zuständig sein soll. Sie wollen die Einbürgerungen wie bisher alleine bei der Gemeindeversammlung belassen.
Noch vor acht Jahren protestierte die SVP lautstark im Kanton, als die Einbürgerungskompetenz eben diesen Gemeindversammlungen übertragen wurde. Heute spricht die SVP nun davon, dass das Wegnehmen dieser Gemeindeversammlungs-Kompetenz ein Killerkriterium für das neue Bürgerrechtsgesetz sei.
Tatsache ist jedoch, dass mit dem neuen Gesetz den Gemeindeversammlungen diese Kompetenz gar nicht weggenommen wird. Die Gemeinden können neu selber entscheiden, ob sie Einbürgerungen selber absegnen oder ob sie, wie es das neue Gesetz vorsieht, dies einer Einbürgerungskommission überlassen wollen. Für mich ist das ein positives Beispiel für ein gesundes Demokratieverständnis. Dagegen zu sein ist Zwängerei, welche die zunehmend die Tendenz hat, zur Tyrannei des Stärkeren auszuarten.
In der Vernehmlassung wollen 25 von 30 Gemeinden die Einbürgerung einer Einbürgerungskommission überlassen, das sind über 80%. Die SVP will ihnen das nicht zugestehen und alle über den einen Leist der Gemeindeversammlung schlagen.
Ich stelle generell fest, dass die SVP einmal mehr die Vorarbeiten von Gesetzes- und Formulierungs-Fachleuten sowie Sachbearbeitern bestenfalls als Denkanstoss aufnimmt. Die Vernehmlassungsantworten von anderen Parteien, von Gemeinden und Bezirken, vom Bundesamt für Migration werden negiert oder übergangen. Ich frage mich, wo bei der SVP die Minimalvorstellung eines Konsensverständnisses in der Demokratie geblieben ist. Sie geht ihren eigenen politischen Weg unter dem Motto: Ihr mit uns oder wir sind gegen alles. Ich musste schon an der vorberatenden Kommissionssitzung hören: Wartet nur ab, bis wir 51 (von 100 Kantonsräten) sind... Wohin solche Einstellungen führen, möchte ich da nicht kommentieren.
Seit 8 Jahren laufen die Einbürgerungen im Kt. Schwyz unter einer Übergangs- oder "Not"-Verordnung. Alle anderen Parteien wollen das Gesetz beraten, wie dies in einer solchen Ausgangslage richtig ist. Dazu müsste sich auch die SVP bereit erklären.
(Der Rückweisungsantrag der SVP wird in der Abstimmung klar abgelehnt!)

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