Harmonisierung JA - Konkordat NEIN!

Aktuell: Der Kantonsrat hat heute den Entscheid für einen Beitritt zum HarmoS-       Konkordat mit 64:30 Stimmen aufgeschoben!

Hier mein vorgängiger Leserbrief in den Printmedien:

Immer mehr Gemeinden führen bei uns einen Zweijahres-Kindergarten. Bereits 75% der Kinder im Kt. Schwyz besuchen diesen – freiwillig. Mittagstische werden eingerichtet, Hausaufgabenbetreuungen institutionalisiert, alles abgesegnet von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern.

Und jetzt sollen wir noch kantonal über den Beitritt zum HarmoS-Konkordat abstimmen – über ein Diktat von oben, das als einzige strittige Punkte den Zweijahreskindergarten, das Eintrittsalter sowie regional angepasste Tagesstrukturen in der Schule beinhaltet?

Die oben aufgezeigte Realität macht klar, dass die Schwyzer Gemeinden HarmoS bereits freiwillig umsetzen. Wer will da etwas noch obligatorisch machen, was bereits auf freiwilliger Basis realisiert wird? – Ich meine, mindestens kein wirklich liberal denkender Mensch!

Demokratie fordere geradezu eine kantonale Volksabstimmung, meinen einige. Mein Verständnis ist, dass in einer guten Demokratie nur von oben eingegriffen werden soll, wenn etwas an der Basis nicht regelbar ist. HarmoS lebt bereits auf der Ebene von Gemeinden und Bezirken. Das Volk hat also bereits entschieden! Da brauchen wir keine übergeordnete, kantonale Volksabstimmung mehr.

In Luzern und Nidwalden hat man darüber abgestimmt – vordergründig zwar über HarmoS, aber letztendlich nur noch über die Frage, wieviel Selbstbestimmungsrecht Eltern bezüglich Schuleintritt haben sollen und wer wem wieviel dreinreden darf. HarmoS – NEIN danke – so das dortige Ergebnis.

Ich bin für die Harmonisierung der Schule, das Diktat von HarmoS brauchen wir im Kt. Schwyz aber nicht. Ich habe in den letzten Wochen dazu gelernt: Eine kantonale Volksabstimmung mit demselben Ausgang wie in Luzern und Nidwalden verursacht einen unnötigen Scherbenhaufen für Schule und Bildung.

Erfolgreiche Gesundheits- und Sozialpolitik im Kanton Schwyz

Gedanken zur Arbeit der kantonsrätlichen Kommission „Gesundheit und Soziales“ 

Gesellschaftliche Ausgangslage

Wenn das Individuum es nicht schafft, seine Verantwortlichkeiten für sich und in der Familie möglichst gesund und sozial verträglich wahrzunehmen, ist die Allgemeinheit, sind staatliche Einrichtungen, gefordert, d.h.:

Probleme im Zusammenhang mit Gesundheit und sozialer Sicherheit müssen angegangen werden. Gefragt ist dabei die ganze Palette von Strategien, angefangen bei den verschiedenen Symptombekämpfungs-Ansätzen über Früherkennung und Frühintervention bis hin zur Prävention.

Hüben und drüben stehen Fachleute aus verschiedensten Fachrichtungen in Diskussionen und Auseinandersetzungen, wie viele von den verschiedenen Ansätzen in welchen konkreten Problemstellungen wie umfassend umgesetzt werden sollen. Wer hat da noch den Überblick?

Politische Ausgangslage

In der Arbeit auf den politischen Ebenen kommt eine weitere Erschwernis hinzu.

Hier treffen wir auf die verschiedenen Couleurs grundsätzlicher Haltungen und bewegen uns im Spannungsfeld zwischen links und rechts. Während die einen die Verantwortlichkeit des Staates betonen und mit staatlichen Einrichtungen und Regelungen Gesundheits- und Sozialpolitik betreiben wollen, berufen sich die andern auf das Individuum, seine Eigenverantwortung und pochen auf Eigeninitiative. Viele ziehen an einem Strick, aber oft in diametrale Richtungen!

Ausgangslage Individuum

Wie oben bereits dargestellt, ist das Individuum der Ausgangspunkt für gesellschaftliche Phänomene. Seit Jahren ist aus Forschung und Wissenschaft bekannt, dass Stress (im medizinischen Sinne) zu über 50% für gesundheitliche Probleme und Fehlverhalten des Menschen verantwortlich ist.

Seit Jahrzehnten weiss man auch genau, was im Gehirn geschieht, wenn es in den „Stressmodus“ schaltet. Dieses zu verhindern, wäre der zentralste Ansatz, auf gesellschaftlicher Ebene in der Gesundheits- und Sozialpolitik auf einen Schlag deutlich erfolgreicher und gleichzeitig deutlich kostengünstiger zu sein! http://www.gehirn-und-geist.de  

Neuer Ansatz

Seit 30 Jahren werden Tiefen-Entspannungstechniken wissenschaftlich getestet, welche unser Gehirn so stimulieren, dass dieses seine „Normalfunktion“ auch unter erschwerten Bedingungen aufrecht erhalten kann und dass sich seine Tendenz, im „Stressmodus“ zu funktionieren, deutlich reduziert.

Wissenschaftlich bestätigte Lösung: Es gibt erstaunlich einfache, kostengünstige und natürliche Methoden, wie man mit täglich zweimal zehn Minuten Stille in Schulklassen äusserst erfolgreich eine hoch integrierte Entwicklung der Gehirnphysiologie sicher stellt.

http://www.totalbrain.ch 

http://www.davidlynchfoundation.org 

Wir haben die Wahl

Unser Gehirn hat nicht das Bedürfnis, im Stressmodus zu agieren, es hat nur bei vielen Menschen die natürliche Fähigkeit verloren, in möglichst jeder Situation seinen Normalstatus aufrecht zu erhalten.

Die Folge: Zunehmende Gesundheitsprobleme (über 50 Prozent der Erkrankungen sind stressbedingt, das die einhellige Meinung in der Wissenschaft). Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, welche problemlos die Schulzeit meistern, nimmt ständig ab.

Und wie begegnen wir gesellschaftlich diesem Phänomen? Wir begleiten und therapieren gestresste Menschen jeden Alters primär auf der Ebene ihres desintegrierten Verhaltens oder begegnen ihnen mit Repression.

Zu vergleichen ist das mit dem aufwändigen Versuch auf dem Computer, Dokumente in einem defekten Programm zu öffnen. Das Ergebnis: Der Ausdruck ist fehlerhaft, beschädigt oder mindestens suboptimal.

Übertragen auf die Gesellschaft: Der finanzielle Aufwand steigt und die Probleme werden bekanntlich nicht kleiner, weder im Gesundheits- und Sozialwesen, noch in der Bildung.

Solange wir nicht den Mut haben, über unseren Erfahrungshorizont hinaus die wissenschaftlichen Erkenntnisse so zu vernetzen, dass sie uns helfen, gesellschaftliche Herausforderungen noch grundlegender anzugehen, werden wir unsere Energie und unsere Steuergelder vor allem in politischen Links-Rechts Querelen und in kostenintensiven Gesundheits- und Sozialprojekten verschwenden.

Ich bin jederzeit bereit, weitere Informationen zu diesem bereits jahrelang erprobten Problemlösungsansatz zu liefern und mich auf kantonaler oder Bezirks-Ebene aktiv an zukunftsweisenden Pilotprojekten zu beteiligen.                                                                                        

 

Abstimmungswochenende vom 8. Februar 2009

Personenfreizügigkeit Schweiz - EU      Ich stimme Ja!

Nachtrag: Abstimmungs-Ergebnis: JA

Die Leserbriefe in den Printmedien häufen sich. Hüben und drüben werden die immer wieder gleichen Argumente für ein Ja oder für ein Nein in verschiedenen Schattierungen breit getreten. Mich auch noch öffentlich zu Wort zu melden, um auch noch einer der vielen zu sein, missfällt mir und hat mir ob der Flut die Lust genommen.

Ich verstehe viele der Emotionen im Lager der Nein-Sager. Auch ich kenne in mir die mulmigen Gefühle, wenn ich an Rumänien und Bulgarien denke. Und ehrlich gesagt: Mit dem Kopf kann ich sie zwar zeitweise neutralisieren, wegbekommen habe ich sie aber bis heute noch nicht.

Tatsache ist aber, dass ja wir bestimmen, d.h. unsere Arbeitgeber, wen sie als fremde Arbeitskräfte einstellen wollen und wie viele davon. Wenn die Gesetze gegen das Lohndumping mit engen Kontrollen strikt durchgesetzt werden, gibt es für Unternehmer nur einen Grund, Rumänen und Bulgaren einzustellen: Weil die SchweizerInnen schlicht und einfach in gewissen Branchen fehlen!

Fragen Sie einmal Unternehmer, wie gerne sie sich mit fremdsprachigen MitarbeiterInnen herumschlagen, deren Sprache sie nicht verstehen! Wenn ein Unternehmer wählen kann, wird er bei gleicher Qualifikation immer SchweizerInnen vorziehen.

Blieben da noch die selbständig erwerbstätigen Rumänen und Bulgaren, welche mit einem Ja zur Personenfreizügigkeit zu einer Aufenthaltsbewilligung kämen. Wollen diese bei uns erfolgreich tätig sein, müssen sie bei uns SchweizerInnen zuerst eine starke Vertrauensbasis in ihre Unternehmungen schaffen. Meine Meinung: Jeder, dem das bei uns gelingt, ist herzlich willkommen.

So muss ich mir eingestehen, dass meine negativen Gefühle nur jenen Ausländern gelten, die sich illegal in der Schweiz aufhalten und welche oft nur am Wochenende und nachts unterwegs sind. Weder mit einem Nein noch mit einem Ja zur Personenfreizügigkeit werden wir dieses Problem los. Da braucht es andere Mittel und Wege dazu, und ich vertrete diesbezüglich gerne konsequentere Massnahmen, als die bisher vorhandenen.

Aus den obgenannten Erkenntnissen heraus halte ich mich an die Faktenlage, die uns der Handel mit der EU in den letzten Jahren sehr erfolgreich präsentiert. Ich stimme darum sehr überzeugt (und nicht aus Angst!) mit einem Ja zum bilateralen Weg.  

Abstimmungswochenende vom 30. November 2008

Falls Sie den Eindruck haben, der Einzelne hätte heutzutage im Staat nichts mehr zu sagen, so ist dieses Abstimmungswochenende das Paradebeispiel dafür, dass diese Vorstellung falsch ist. Mindestens diesmal können Sie, für jede MitbürgerIn in der Auswirkung spürbar, auf geplante Veränderungen in unseren Bundes-Gesetzen einwirken – Nutzen Sie die Chance und bestimmen Sie mit!

 

Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern – Ich stimme Nein!

Nachtrag: Abstimmungs-Ergebnis: JA

Die Initiative wird sehr emotional diskutiert, das Thema gibt ja berechtigten Grund dazu. Die Initiative hat bereits eine entscheidende Wirkung erzeugt, indem sie Bundesrat und Parlament genötigt hat, diesbezüglich wichtige Anliegen in einen Gegenvorschlag aufzunehmen. Dieser Gegenvorschlag setzt entscheidende Forderungen der Initiative um, wenn auch die Unverjährbarkeit nur durch verlängerte Verjährungsregeln ersetzt wurde. Schwachstellen der Initiative wurden beseitigt, indem man die Minderjährigkeit von Tätern regelte und im Gegenvorschlag zusätzlich schwere Gewaltdelikte an Kindern mit einschloss.

Aufgrund dieses guten Gegenvorschlages lehne ich die Initiative ab.

 

Für ein flexibles AHV-Alter – Ich stimme Nein!

Nachtrag: Abstimmungs-Ergebnis: NEIN

Wenn man an jene Personen denkt, die in Kräfte- und Gesundheit raubenden Berufen tätig sind, ist diese Initiative sehr verständlich und von einem lobenswerten humanitären Gedanken getragen.

Die Vorstellung, allen Berufstätigen die Möglichkeit der Frühpensionierung zu geben, halte ich aber angesichts der finanziellen Last, die wir damit unserer jungen Generation aufbürden, für nicht akzeptabel.

Wir müssen Hilfestellungen direkt dort anbieten, wo sie notwendig sind, nämlich bei den Gesundheit belastenden Berufen und vor allem bei konkret Betroffenen. Das kommt nicht nur günstiger, sondern fängt auch jene Personen auf, die sich auf Grund ihrer finanziellen Möglichkeiten trotz der Annahme dieser Initiative nicht früher pensionieren lassen können – einfach, weil die damit verbundenen Kürzungen in der Altersrente dies bei ihnen eh nicht zulassen.

 

Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts – Ich stimme Nein!

Nachtrag: Abstimmungs-Ergebnis: NEIN

Auslöser für diese Initiative war bekanntlich das Stadionprojekt Hardturm in Zürich. Dieses kann übrigens immer noch nicht gebaut werden, pikanterweise verhindert durch private Kläger und nicht von Verbänden. Tatsache ist, dass Verbandsklagen vor Bundesgericht bis heute zu 63% Recht bekamen. Sie denken vielleicht, das sind ja nur zwei Drittel aller Fälle. Tatsache ist aber, dass Klagen von Privaten vor Bundesgericht nur zu gut 20% Recht bekommen.

Verbandsbeschwerden sind also mehr als doppelt so berechtigt, wie andere. Wenn Verbandsbeschwerden von Gerichten gestützt werden, heisst das, dass die vom Gesetzgeber gemachten Gesetze den Verbänden Recht geben. Wollte man also die Einflussnahme der Verbände reduzieren, müsste man unsere Gesetze ändern und nicht die Verbandsbeschwerde abschaffen.

Es ist darum keine Überraschung, dass 45 Rechtsprofessorinnen und –professoren öffentlich die Initiative ablehnen, weil diese letztendlich unseren Rechtsstaat schwächt. Ich schliesse mich dieser Meinung an.

 

Für eine vernünftige Hanf-Politik – Noch weiss ich nicht, wie ich stimmen werde, es wird bei mir ein Bauchentscheid werden

Nachtrag: Abstimmungs-Ergebnis: NEIN

Cannabis/Hanf soll von Erwachsenen straffrei konsumiert und für den Eigengebrauch angebaut werden können.

Dass Cannabis der Gesundheit schadet, darüber sind sich alle einig, ob es schädlicher als Alkohol oder Rauchen ist, darüber gehen die Meinungen auseinander - vorherrschend ist die Meinung, dass es nicht schädlicher sei.

Eine Ansicht ist, dass alle drei „Süchte“ gleich behandelt werden sollen und dass man darum nicht den Konsum von Cannabis weiterhin allein kriminalisieren darf. Ich kann verstehen, wenn man aus dieser Optik der Initiative zustimmt. Es gibt noch weitere Gründe, welche für die Einführung der Straffreiheit bei Cannabis-Konsum sprechen.

Andererseits habe ich Mühe, wenn die Schweiz etwas Gesundheitsschädigendes, was bis jetzt verboten war, legalisiert und damit praktisch als einziger europäischer Staat den Cannabiskonsum offiziell „einführt“. Zu tragen hat die Konsequenzen unser Gesundheitssystem, konkret also solidarisch wir alle. Damit machen wir unser Gesundheitssystem noch mehr zu einem Krankheitssystem.

Ich bin schon lange der Meinung, dass Rauchen und Alkoholkonsum einem Bonus-Malus-System unterworfen werden sollte, d.h. dass nicht die Allgemeinheit solidarisch alle daraus anfallenden Krankheitskosten bezahlen muss. Exotisch mutet auch an, dass der Umgang mit Hanf ausserhalb des generellen Betäubungsmittelgesetzes geregelt werden soll und nicht innerhalb des Vier-Säulen-Prinzips der Schweizer Drogen- und Suchtpolitik.

Ich bin in meinem Entscheid noch gespalten und kann Ihnen deshalb keine Empfehlung abgeben, ob sie diese Initiative annehmen oder ablehnen sollen.

 

Änderung des Betäubungsmittelgesetzes – Ich stimme Ja!

Nachtrag: Abstimmungs-Ergebnis: JA

Es geht um die gesetzliche Verankerung der nationalen Strategie zur Verminderung der Drogen- und Suchproblematik. Diese umfasst vier Säulen, nämlich Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression und soll nun auf Bundesebene geregelt werden. Dabei wird der Jugendschutz verstärkt.

Es geht hier also um eine Drogen- und Suchtpolitik, welche alle verschiedenen Suchtmittel umfasst, auch deren Mischkonsum. Für mich ist diese Gesetzesvorlage ein wichtiger und guter Schritt vorwärts - sie fand auch im Parlament hohe Zustimmung.

 

 

 

 

 

Abstimmungswochenende vom 28. Sept. 2008

Abschaffung der Handänderungssteuer – Ich stimme Ja! 

Nachtrag: Abstimmungs-Ergebnis: JA 

Tatsache ist, die Handänderungssteuer (ausgeschlossen von ihr sind übrigens die familieninternen Grundstück-Verkäufe und -Erbschaften) ist ein alter Zopf und viele nachträgliche Abgaben an den Staat haben diese schon längst überholt. Tatsache ist aber auch, dass durch Abschaffung dieser Steuer (sie beträgt übrigens 1% einer übertragenen Grundstückes) den Gemeinden insgesamt einige Millionen Franken verloren gehen. Und diese müssen in irgendeiner Form kompensiert werden, natürlich von der Allgemeinheit und nicht nur von Immobiliengeschäften.

Wer mit dieser Konsequenz leben kann, müsste Ja stimmen, wer die Steuersituation von Gemeinden nicht vorübergehend verschlechtern will, müsste Nein stimmen. Die Gemeinde Freienbach votierte in der Vernehmlassung für die Abschaffung.

 

Familienzulagen – Ich stimme Nein! 

Nachtrag: Abstimmungs-Ergebnis: JA 

Das kantonale Gesetz muss an die Vorgaben des Bundes angepasst werden. Der Kantonsrat hat es abgelehnt, im Kanton Schwyz höhere Kinderzulagen, als die vom Bund vorgeschriebenen auszurichten (trotz diesbezüglichen Forderungen von CVP und SP). So kommt diese Minimalvariante zur Abstimmung (Details dazu siehe im Beitrag vom 15. August).

Wer dazu „Nein“ sagt, bringt damit zum Ausdruck, dass er lieber höhere Kinderzulagen hätte. Ist das wahr und wie ist das möglich? – Ja, es ist wahr und zwar darum, weil man eine vorgeschriebene Minimalvariante gar nicht wirklich ablehnen kann. Würde dies geschehen, müsste ein Notgesetz in Kraft treten, das diese Minimalvariante sicherstellt. Ein Grund, gar nicht an dieser Abstimmung teilzunehmen? Eine gute Frage. Die Antwort überlasse ich Ihnen.

 

Ausländerrecht und Asylgesetz – Ich stimme Ja

Nachtrag: Abstimmungs-Ergebnis: JA 

Hier geht es um die Anpassung von Kantonsrecht ans neue Bundesrecht. Dem Bundesgesetz haben wir damals zugestimmt. Auf kantonaler Ebene können wir damit eigentlich nur noch „Ja“ sagen.

 

Blitzlicht zur Kantonsratssession vom 17. Sept. 2008

Hier mein abgegebenes Votum im Kantonsrat zur Antwort des Regierungsrates auf die Interpellation „Bald nur noch Fachlehrpersonen an der Schwyzer Volksschule?“

Die Antwort des Regierungsrates bezüglich dieser Problematik ist für mich deutlich zu verharmlosend: Der Regierungsrat spricht im Regelfall von zwei, maximal drei Lehrpersonen pro Schulklasse.

Tatsache ist jedoch: In den Gemeindeschulen Freienbach sind es durchschnittlich vier bis fünf Bezugspersonen, je nachdem, ob man die ReligionslehrerInnen mitzählt oder nicht. Nicht mitgerechnet sind Spezialpersonen, die für einzelne SchülerInnen noch zusätzlich im Schulzimmer sind, und nicht mitgezählt sind Bezugspersonen, welche SchülerInnen in Therapien noch zusätzlich ausserhalb des Schulzimmers haben. Von 62 Klassen gibt es bei uns nur noch 6 Klassen (übrigens ausschliesslich Kindergartenklassen), bei denen der sogenannte Regelfall des Regierungsrates, nämlich zwei Lehrpersonen Realität ist.

Ein weiterer Grund für die vielen Lehrpersonen im Schulzimmer ist die Tatsache, dass von 135 Lehrpersonen nur noch 34 (knapp ein Viertel) ein Arbeitspensum von 100 Prozent haben (übrigens sind es meistens Kindergärtnerinnen oder Männer), alle andern arbeiten Teilzeit. 82 Prozent (!) aller Lehrpersonen sind heute Frauen.

Ich erwarte von kantonaler Seite dringend mehr lenkende Einflussnahme auf die Personalsituation in der Volksschule. Es kann nicht sein, dass das allein von den lokalen Schulleitungen bewältigt werden muss.

 

Meine Meinung und Vision zum abgelehnten CVP-Postulat einer „Ausgangssperre nach 22.00 Uhr“ für schulpflichtige Jugendliche, um Vandalismus einzudämmen:

Repression war noch nie ein erfolgreiches Mittel, um Menschen von schlechtem Verhalten abzubringen. Zudem noch 97 Prozent aller Familien und Jugendlichen, welche keine Probleme machen, mit einer solchen Massnahme mit zu bestrafen, ist mehr als unverhältnismässig. Neue Forschungen zeigen deutlich, dass unsoziales Verhalten aus einem Ungleichgewicht in der Funktionsweise des Gehirns entsteht. Verhalten mit äusseren Massnahmen korrigieren zu wollen, ist leider in unserer Gesellschaft nach wie vor ein gängiger, aber meistens finanziell enorm aufwändi-ger Ansatz, einfach darum, weil man etwas korrigieren will, was schon falsch läuft.

Eine harmonische Entwicklung der Gehirnphysiologie beugt unsozialem, gewaltbereitem Handeln in hohem Masse vor, fördert zudem die Gesundheit und steigert signifikant die schulischen Leistungen. Das ist ein Ergebnis der neusten Gehirnforschung (www.totalbrain.ch). Es gilt darum, günstige gehirnphysiologische Voraussetzungen für gutes soziales Verhalten zu schaffen und damit die schwer bezahlbaren und politisch umstrittenen Korrekturversuche unnötig zu machen.

Zwei mal 10 Minuten kreative Stille mit Transzendentaler Meditation schafft z.B. bei Schülern eine ganzheitlich funktionierende Gehirnaktivität in wenigen Monaten. So einfach kann es ja nicht sein, werden Sie sagen. Meine Meinung: Oft sind die wirksamsten Dinge einfach – schwierig ist nur, in traditionellen Bahnen laufende Fachleute dazu zu bringen, neue Erkenntnisse seriös zu prüfen. Tatsache ist: Mit wenig Aufwand und ohne Lehrplanänderung kann diese Entspannungstechnik ins Klassenzimmer eingeführt werden. Weltweit laufende Pionierprojekte bestätigen dies seit Jahren. Schüler, Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen sind begeistert davon (www.davidlynchfoundation.org).

 Gefällte Entscheide an dieser Session:

-       Beitrag an die SOB für Neuinvestitionen

-       Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

-       Beitrag an Vorprojektkosten der S-Bahn Zürich (Anbindung March)

-       Verpflichtungskredit an die Insel Schwanau (Renovation)

-       Ablehnung eines Familienleitbildes für den Kanton Schwyz (vergebliches Postulat von CVP und SP, um Voraussetzungen für individuelle Familienförderung zu schaffen – nachdem SVP und FDP generelle Familienunterstützung als Giesskannenprinzip ablehnen)

Session Juni 08: Ein Stichentscheid und erste Auswirkungen der neuen Sitzverteilung


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Persönliches Stimmungsbild und offizielles Tagesgeschäft

Eröffnung der Legislatur am Mittwoch, 25. Juni 2008:

 

Per Post ist er eingetroffen

der Sitzplan des Kantonsrates

 im Halbrund des Rathaus-Saales zu Schwyz

und der Zeremonien-Ablauf für die Vereidigung

 der Politikerinnen und Politiker

in der Pfarrkirche

am oben angekündigten Mittwochvormittag

 

Für mich wird es ein würdevoller Tag sein - erstmals in einem politischen Amt, zudem in einer traditionellen Partei, welche als Identität ORANGE trägt - gewählt und damit beauftragt, Einfluss zu nehmen in die Geschicke dieses Kantons aus der Sicht der Ausserschwyzer Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Freienbach.

 

CVP - ORANGE auf tiefblauem Grund – Symbolkraft in der Politik!

Der weltberühmte Maler Kandinsky sagte einmal:

„Die Farbe ORANGE ist Rot,

das mit Hilfe von Gelb humaner gemacht worden ist.“

 

ORANGE steht demnach für mehr Menschlichkeit und übertragen in meine Arbeit für eine humane – menschliche Politik: Eine dem Menschen verpflichtete innere Haltung und eine auf den Menschen gerichtete äussere Kultur im Umgang miteinander! Ein Mensch-Sein, dass sich an den tief gründenden Ebenen der Natur und des gesunden Menschenverstandes orientiert, ein Mensch-Sein, welches die Selbstverantwortung jedes Einzelnen für sich und sein Tun ins Zentrum stellt.

Die schweizerische Politik ist auf einem guten Weg, sich wieder vermehrt auf diese Werte zurück zu besinnen.

In diesem Sinne freue ich mich, mich in Verantwortung für das Gesamtwohl aller in der Brandung des harten Tagesgeschäftes beweisen zu dürfen –  in ORANGE.

Aus den Traktanden der Juni-Session:

-       Staatsrechnung 2007 und Nachkredite 2008

-       Rechenschaftsberichte der kant. Gerichte und des Regierungsrates

-       Geschäftsberichte der Kantonalbank und des Bürgschaftsfonds

-       Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen

-       Änderung des Gesetzes über den kant. Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg

-       KR-Beschluss betreffend Entlastungsdienst für betreuende und pflegende Angehörige

-       Motion: Aufhebung der Ruhetagsverordnung für Spielbanken

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