Beratung des Bürgerrechtsgesetzes 2

Mein Votum an der KR-Sitzung vom 20.4.2011 zu den 6-seitigen Abänderungsvorschlägen der SVP zum Bürgerrechtsgesetz

(Der pauschale Rückweisungsantrag des Bürgerrechtsgesetzes von der SVP ist im Kantonsrat gescheitert. Postwendend präsentiert uns dieselbe Partei bei der Detailberatung des Gesetzes 6 Seiten Inhalts- und Textänderungen frisch auf den Tisch, ohne dass wir Kantonsräte eine Möglichkeit hatten, uns vorgängig damit auseinander zu setzen – dieselbe Taktik wählten sie schon an der vorberatenden Kommissionssitzung, an welcher es noch 12 Seiten waren.)

Konkret präsentiert uns hier die SVP einmal mehr Inhalts- und Textänderungen, welche immer wieder laienhaft, kurzsichtig, einseitig und teilweise sogar am Rande der Gesetzeswidrigkeit daher kommen. Damit steigt die Gefahr in diesem Kanton weiter an, dass Gesetze, falls sie überhaupt noch zustande kommen, immer mehr zu Zufallsprodukten einer einzigen, eingeschränkten Denkrichtung verkommen. Mit Wortklaubereien werden griffige Formulierungen und schlanke Gesetzgebungen verwässert und Gesetze werden teilweise zu verdeckten Vollzugsverordnungen abgewertet.

Generell verkommt so die strategische Führungsarbeit des Kantonsrates im Unternehmen Kanton zu einem verantwortungslosen Führungsbrei. Verantwortung für das Unternehmen Kanton wird immer weniger wahrgenommen, Grabenkämpfe, Willkür und Piratenmentalität halten Einzug. Im Ego-Stil wird die seriöse Arbeit im Parlament durch kernige Votums-Äusserungen überschattet, welche eher als wichtigstes Ziel haben, über die dafür dankbaren Medien für das eigene Image Bonuspunkte bei der Bevölkerung abzuholen. Entscheide werden so zunehmend Zufallsprodukte von momentanen Befindlichkeiten, das operative Geschäft wird überschattet von Auf und Ab’s. Unsicherheiten, Leerläufe, daraus entstehende Motivationsprobleme sowie unmögliche Vorlaufs- und Folgekosten sind das Ergebnis. Die hohen Werte unserer Demokratie werden unter dem Deckmantel von Bewahrer-Mentalität und Tradition zu Grabe getragen.

Die CVP weigert sich, solche Spiele mitzumachen. Wir weigern uns, die Arbeit hier im Rat zu einer Kommissionssitzung verkommen zu lassen. Es geht nicht an, dass man die gleichen Änderungsänträge, welche in der Kommission keine Mehrheit fanden und auch nicht als Minderheitsanträge formuliert wurden, jetzt einfach wieder hervorzuholen. Die CVP wird sie alle kommentarlos ablehnen.

Beratung des Bürgerrechtsgesetzes 1

Mein Votum an der KR-Sitzung vom 20.4.2011 - gegen den Rückweisungsantrag der SVP:

Die SVP stellt im Kantonsrat einen generellen Rückweisungsantrag für das neu vorgelegte Bürgerrechtsgesetz. Drei Gründe führt sie dafür an. Als wichtigsten Ablehnungspunkt nennt sie die Tatsache, dass im Gesetz eine Einbürgerungskommission für die Einbürgerungen auf der Gemeindeebene zuständig sein soll. Sie wollen die Einbürgerungen wie bisher alleine bei der Gemeindeversammlung belassen.

Noch vor acht Jahren protestierte die SVP lautstark im Kanton, als die Einbürgerungskompetenz eben diesen Gemeindversammlungen übertragen wurde. Heute spricht die SVP nun davon, dass das Wegnehmen dieser Gemeindeversammlungs-Kompetenz ein Killerkriterium für das neue Bürgerrechtsgesetz sei.

Tatsache ist jedoch, dass mit dem neuen Gesetz den Gemeindeversammlungen diese Kompetenz gar nicht weggenommen wird. Die Gemeinden können neu selber entscheiden, ob sie Einbürgerungen selber absegnen oder ob sie, wie es das neue Gesetz vorsieht, dies einer Einbürgerungskommission überlassen wollen. Für mich ist das ein positives Beispiel für ein gesundes Demokratieverständnis. Dagegen zu sein ist Zwängerei, welche die zunehmend die Tendenz hat, zur Tyrannei des Stärkeren auszuarten.

In der Vernehmlassung wollen 25 von 30 Gemeinden die Einbürgerung einer Einbürgerungskommission überlassen, das sind über 80%. Die SVP will ihnen das nicht zugestehen und alle über den einen Leist der Gemeindeversammlung schlagen.

Ich stelle generell fest, dass die SVP einmal mehr die Vorarbeiten von Gesetzes- und Formulierungs-Fachleuten sowie Sachbearbeitern bestenfalls als Denkanstoss aufnimmt. Die Vernehmlassungsantworten von anderen Parteien, von Gemeinden und Bezirken, vom Bundesamt für Migration werden negiert oder übergangen. Ich frage mich, wo bei der SVP die Minimalvorstellung eines Konsensverständnisses in der Demokratie geblieben ist. Sie geht ihren eigenen politischen Weg unter dem Motto: Ihr mit uns oder wir sind gegen alles. Ich musste schon an der vorberatenden Kommissionssitzung hören: Wartet nur ab, bis wir 51 (von 100 Kantonsräten) sind... Wohin solche Einstellungen führen, möchte ich da nicht kommentieren.

Seit 8 Jahren laufen die Einbürgerungen im Kt. Schwyz unter einer Übergangs- oder "Not"-Verordnung. Alle anderen Parteien wollen das Gesetz beraten, wie dies in einer solchen Ausgangslage richtig ist. Dazu müsste sich auch die SVP bereit erklären.

(Der Rückweisungsantrag der SVP wird in der Abstimmung klar abgelehnt!)

Werte bewahren - mit Waffen!

Wer das sagt, verwechselt die urdemokratischen, christlichen Werte unseres Landes mit dem, was Althergebracht ist. Nur weil wir etwas schon seit Langem tun, ist es nicht schon ein wirklicher Wert. Da helfen keine Ausreden, keine Bequemlichkeiten, auch nicht jene von Hobbys. Das ist eine unheilvolle Manipulation des Volkes. Wie lange noch?

Wollen wir Leben schützen oder eine alte und nicht ungefährliche Schweizer-Tradition aufrechterhalten? Noch dazu eine männliche, in dem sich Männer stolz an die Brust klopfen: Ein „rechter“ Schweizer hat ein Gewehr zu Hause!

Ich gebe es zu, noch immer trage auch ich dieses, als „Gebirgsfüsel“ in der RS in Soldatenmanier anerzogene Prickeln in mir, wenn ich mein Sturmgewehr umfasse: „Mit einem Gewehr in der Hand bist du deutlich mehr Wert!“. Aber ich weiss, es ist eine von der äusseren Realität längst überholte Fehl-Regung in mir.

Ich bin daran, diese abzulegen: Nächstens wird auch mein altes Sturmgewehr im Keller den Weg zum nächsten Polizeiposten tun – längst überfällig! Friedenssicherung hat auf dem Weg in eine globale Zukunft ein neues Gesicht, überholte Symbolhandlungen in eine alte Richtung sind darum aktiv zu beenden.

Eine Parteikollegin von mir stellte jüngst an einer Delegiertenversammlung die Frage: Welche Nachteile treffen mich als Frau und Mutter, wenn die Initiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ angenommen wird? -  Antwort der Gegner der Initiative: Rhetorisches Geplänkel und betretenes Schweigen. Welche Antwort haben Sie darauf? Einfacher als mit dieser Frage kann man  die Wahrheit nicht ans Licht bringen.

Ja, wir könnten mit der heutigen Gesetzgebung bereits wichtige Inhalte der Initiative umsetzen. Wir könnten, aber wir tun es nicht – die Politiker reden nur davon! Darum: Ich stimme JA „Für den Schutz vor Waffengewalt“, weil ich Leid verhindern und Leben schützen will, auch wenn ich oder gerade weil ich in der CVP bin.

Zusatzkredit Bahnhof Biberbrugg abgelehnt: Strafaktion und Parteidoktrin gegen öffentliches Anliegen!

62 Stimmen hätte es im Kantonsrat gebraucht, um auf den gut begründeten Wiedererwägungsantrag der Regierung für einen Zusatzkredit zum Ausbau des Bahnhofs Biberbrugg einzutreten (benötigt wird bei einer Wiedererwägung eine Zweidrittelsmehrheit!).

Über 10 Votanten meldeten sich zu diesem Geschäft. Es ging um 6,6 Millionen Franken Zusatzkredit, zu welchem der Kanton Schwyz Fr. 638'400.- hätte beisteuern müssen. Den grossen Anteil davon zahlen die SOB selber. 1,7 Millionen Franken werden vom Bund, dem Kanton Zürich und dem Kanton St. Gallen getragen. Diese Gelder sind bereits bewilligt.

Trotz persönlicher Abstimmung mit Namensaufruf kamen nur 58 JA-Stimmen für das Eintreten zum Zusatzkredit zusammen. Damit wurde die bereits im November erfolgte Ablehnung durch den Kantonsrat bestätigt. Wieder einmal hat in unserem Kanton Parteiendoktrin eine positive Entwicklung in Richtung von mehr Verantwortung für die Zukunft gebremst! Bestraft werden nicht die Schuldigen, sondern die Öffentlichkeit! Kommt noch dazu, dass über eine Million Franken, welche die andern Kantone zusätzlich in „unseren“ Bahnhof investieren wollten, auch verfällt.

Da Kantonsratssitzungen öffentlich sind und bei Namensaufruf auch die JA- und NEIN-Sager somit öffentlich genannt werden, hier die Liste der NEIN-Sager (35), welche dieses Geschäft „bodigten“.

Für mich ernüchternd ist zusätzlich die Tatsache, dass auch zwölf Kantonsräte aus der Region Einsiedeln und den Höfen, dem Haupteinzugsgebiet des Bahnhofs Biberbrugg, der Parteidoktrin der SVP erlegen sind.

Ich meine, es ist darum die ehrlichste Art, den nun auftauchenden Frust-Äusserungen der Bevölkerung mit der Namensnennung der NEIN-Sager zu begegnen. Damit haben Bürgerinnen und Bürger selber die Möglichkeit, in Zukunft ihr Wahlverhalten gegebenenfalls zu korrigieren:

-       Sonja Böni, Wollerau - SVP

-       Fritz Bruhin, Wangen – SVP

-       Othmar Büeler, Siebnen – SVP

-       René Bünter, Lachen – SVP

-       Marcel Dettling, Oberiberg – SVP

-       Walter Duss, Wilen – SVP

-       Beat Ehrler, Küssnacht – SVP

-       Paul Fischlin, Oberarth – SVP

-       Urs Flattich, Wollerau – SVP

-       Adrian Föhn, Rickenbach – SVP

-       Roland Gwerder, Muotathal – SVP

-       Peter Häusermann, Immensee – SVP

-       Max Helbling, Steinerberg – SVP

-       Anton Holdener, Alpthal – SVP

-       Herbert Huwiler, Freienbach – SVP

-       Martin Inderbitzin, Arth – SVP

-       Christian Kälin, Trachslau – SVP

-       Gabriela Keller, Galgenen – SVP

-       Edi Laimbacher, Schwyz – SVP

-       Monika Lienert, Wilen (Rothenthurm) – SVP

-       Armin Mächler, Galgenen – SVP

-       Franz Laimbacher, Unteriberg - SVP

-       Bruno Nötzli, Pfäffikon – SVP

-       Adrian Oberlin, Siebnen – SVP

-       Hanspeter Rast, Reichenburg – SVP

-       André Rüegsegger, Brunnen – SVP

-       Roland Schmid, Tuggen – SVP

-       Xaver Schuler, Seewen – SVP

-       Elmar Schwyter, Lachen – SVP

-       Petra Steimen, Wollerau – FDP

-       Vreny Stössel, Schindellegi – SVP

-       Roland Urech, Goldau – SVP

-       Bernadette Wasescha, Merlischachen – SVP

-       Raphael Ziegler, Schübelbach – SVP

-       Walter Züger, Altendorf - SVP

Anregung zum Nachdenken!

In der NZZ vom 19. Dezember 2009 hat Martin Senti unter dem Titel "Liberale im Schneckenhaus des Konservatismus" folgende Gedanken veröffentlicht:

Die ersten Reaktionen der Parteien auf das symbolkräftige, aber realpolitisch wenig bedeutsame Minarettverbot waren an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Sie reichten von euphorischer Geschwätzigkeit bei der SVP bis hin zu verzweifelten Ersatzhandlungen bei der Konkurrenz. Immer noch lässt sich diese vom populistischen Konservatismus ins Bockshorn jagen.

Dabei ist die markante Kluft zwischen Elite und Basis gerade bei aussen- und migrationspolitischen Themen alles andere als neu, sie lässt sich seit den 1990er Jahren systematisch nachzeichnen. Im Mittel liegen die Ja-Anteile zu restriktiven Vorlagen aus diesen Politikbereichen beim Stimmvolk um rund einen Viertel höher als im Parlament – ein ähnliches Verhältnis zeigt sich beim Vergleich von Abstimmungsergebnissen mit Parteiparolen. Das konservative Lager verfügt heute über eine sehr hohe Mobilisierungskraft. Dies nicht zuletzt deshalb, weil das Parteiensystem relevante gesellschaftliche Konfliktlinien nur noch beschränkt spiegelt.

Der neue Graben

Noch buhlen im Wesentlichen die gleichen Parteien um die Wählergunst, wie sie sich vor knapp 40 Jahren neu gruppiert haben. Das Umfeld aber hat sich in der Zwischenzeit fundamental verändert, die zentralen Stichworte lauten: Ende des Kalten Kriegs, europäische Integration und globalisierte Ökonomie. Der Nationalstaat hat massiv an Gestaltungskraft verloren, muss aber paradoxerweise mehr denn je die unerwünschten Nebenwirkungen des Wandels verantworten.

Tangiert sind dabei sämtliche Kernbereiche der traditionellen Innenpolitik: Sicherheit, Demografie, Sozialwerke, Landwirtschaft, Bildung, Forschung, Energie, Finanzen, Preise. Parallel zum Kontext hat sich auch das demokratische Selbstverständnis der Bürger gewandelt: Erosion von Loyalitäten und Parteibindungen, Individualisierung und gesteigerte Ansprüche gegenüber Staat und Politik, ein entsprechend verstärkt stimmenmaximierendes Verhalten der Parteien und schliesslich eine Medienlandschaft, die im Wettkampf um Aufmerksamkeit vermehrt auf Affekte abzielt.

Im Zuge dieses Wandels wurden gesellschaftliche Gegensätze, die einst das Parteiensystem formiert haben, stetig aufgeweicht. Dafür hat sich ein neuer Graben gewissermassen quer über die historisch-sozialen Konfliktlinien gelegt: der zwischen mentaler Weltoffenheit und Abschottung. Der deutsche Journalist Tobias Dürr versuchte das Phänomen in einem bemerkenswerten Aufsatz von 2005 zu benennen. Die Bürger hätten sich «noch intuitiv oder bereits bewusst» längst entweder einer «Partei der Bewegung» oder einer «Partei der Beharrung» angeschlossen, schrieb Dürr, die beiden «Parteien» aber existierten erst in den Köpfen.

Letzteres gilt nur beschränkt für die Schweiz. Hier scheint sich diese mentale Zuordnung bereits in einer teilweisen Transformation des Parteiensystems niedergeschlagen zu haben, dafür zumindest spricht das markante Erstarken der SVP. In umliegenden Ländern waren für das oppositionelle Aufbegehren gegen den Wandel vorab radikale Kleinparteien von links bis rechts besorgt (ähnlich wie hierzulande in den 1970er Jahren).

In der Schweiz aber ist es eine etablierte Volks- und Regierungspartei, die seit rund zwei Jahrzehnten mit zunehmender Konsequenz entlang der neuen Konfliktlinie mobilisiert. Während sich der neue Graben bei den anderen Parteien noch quer durch die eigenen Reihen zieht, hat die SVP ihren Stall programmatisch und personell radikal ausgemistet. Die einst primär deutschsprachige, reformierte und kleingewerblich-bäuerliche «Juniorpartei des Bürgerblocks» mobilisiert heute als wählerstärkste Partei über alle Sprach-, Konfessions- und Schichtgrenzen hinweg. Ihre neue Klientel reicht von sogenannten Globalisierungsverlierern bis weit in die vom sozialen Wandel verunsicherten oder zumindest genervten Mittelschichten hinein. In verklärter Nachkriegs-Erfolgsmentalität wird eine Zukunft in verflossener Stärke versprochen.

Eine vergleichbare Bewegung hat sich auf der Gegenseite noch nicht einmal im Ansatz herausgebildet. Zwar machen sich hier und dort lose, überparteiliche Reformergrüppchen bemerkbar – sie nennen sich «Zentrum für institutionelle Reformen in der Schweiz» oder «Club Helvétique». Nachhaltig Einfluss zu nehmen vermögen diese intellektuellen Zirkel bis jetzt aber nicht, und auf die Niederungen der parteilichen Organisation wollen sie sich offenkundig nicht einlassen. Aber auch unter den etablierten Parteien von links bis bürgerlich gelang es bisher keiner, sich als ebenbürtiger Antipode zur SVP zu behaupten.

Zwar finden sich in all diesen Parteien «Reformer»-Flügel (mit zum Teil ansehnlichen überparteilichen Schnittmengen). Doch diese Reformer stehen bereits in ihren eigenen Reihen unter misstrauischer Beobachtung – zu nachhaltig wirkt noch das internalisierte klassische Links-rechts-Schema nach. So kam die FDP mit ihren Aufbruchprojekten «Vision 2007», «Schweiz in Bewegung» und «Positive Kraft» kaum über das Stadium von Marketingideen hinaus, und die CVP muss für das neue «liberal-soziale» Etikett regelmässig bei ihren konservativen Stammlanden Abbitte leisten.

Auch die SP versucht sich mit neuem «Ja»-Slogan als Reformpartei zu verkaufen, was aber in seltsamem Kontrast zum überkommenen Selbstverständnis als Arbeiterpartei steht. Die Linke markiert etwa in der Sozialpolitik oder beim Service public den konservativen Pol, die Ernte in diesem Segment fährt dann aber doch die SVP ein. Auch die Grünen schliesslich bleiben trotz progressivem Kampagnenstil im Kern eine fortschritts- und technologiefeindliche Partei.

Die Angst vor dem eigenen Liberalismus

Ein geeintes, schlagkräftiges Reformerlager ist nicht in Sicht. Längerfristig aber dürfte nur diejenige Partei mit der Mobilisierung der SVP Schritt halten können, die als gebündelte Kraft in zentralen Themen (und das sind nicht Minarette, Kampfhunde oder Rauchverbote, sondern Demografie, Wissensgesellschaft und offene Märkte) glaubwürdig Alternativen zum Status quo anbietet.

Wer da vor traditionellen Konfliktlinien haltmacht, hat schon verloren: Es wird künftig nicht um mehr oder weniger Staat gehen, sondern um einen effizienteren und im Auftritt gegen aussen selbstsicheren Staat; es wird nicht um provinziellen Klassenkampf gehen, sondern um eine integrale Stärkung des Standorts Schweiz. Und schon gar nicht wird es um soziale Ausgrenzung nach Herkunft oder Religion gehen, sondern um eine faire Verteilung, in der sich Leistung wieder voll auszahlt.

Von alleine entsteht aber nichts, auch der SVP ist der Erfolg nicht in den Schoss gefallen. Sie hat ihre neue Linie in jahrelangen inneren Kämpfen durchgesetzt, unter Inkaufnahme zahlreicher Abstimmungsniederlagen und der Ausgrenzung eines ganzen Parteiflügels samt Bundesrätin. Nicht zuletzt dieses konsequente Vorgehen scheint die Konkurrenz immer noch zu verunsichern. Die peinlichen Reaktionen auf den Minarett-Entscheid zeugen jedenfalls davon, dass man seit dem EWR-Schock wenig dazugelernt hat. Allzu rasch flüchten sich sogenannt Liberale ins Schneckenhaus des Konservatismus, wenn sie die Angst vor dem eigenen Liberalismus packt.

Diese Gedanken sollten uns tatsächlich zu denken geben. Ich stelle mir in der letzten Zeit häufig die Frage, mit welchen Mitteln wir wieder zu einer sachorientierten Politik zurückfinden können in der nicht einfach die Linie einer einzig wähleranteilmaximierenden extremen Partei die politische Agenda bestimmt oder unsachliche, selbsternannte Oppositionsbewegungen mit Halbwahrheiten die politische Debatte bis zur Paralyse lahmlegen.

Hoffnunsvolle Grüsse
Michael Weber

Wenn Parolen gegenteilige Taten folgen!

Eine kleine Rückblende auf die Kantonsrats-Sitzung vom 16.9.2009

Erinnern Sie sich noch an die SVP-Plakate mit dem „weinenden Kind“ am Strassenrand. Vor einigen Monaten protestierte damit die SVP in verschiedenen Kantonen gegen das Schulkonkordat HarmoS, welches den Eltern ihre Kinder bereits mit vier Jahren „wegnehmen“ will. Auch für mich war dieser Eingriff in die Elternrechte ein Dorn im Auge.

Im Kanton Schwyz ist das verpflichtende HarmoS-Konkordat inzwischen vom Tisch. Die konstruktive Zusammenarbeit mit den Kantonen geht weiter, und das finde ich richtig so.

Hängig war aber im Kantonsrat immer noch eine Motion unserer CVP-Bildungsgruppe, welche den Einschulungs-Zeitpunkt für den Kindergarten in die Zuständigkeit der Eltern übergeben wollte. Und dies auch beim jetzigen, obligatorischen 1-Jahres-Kindergarten. Darin wehrten wir uns dagegen, dass die Behörden das letzte Wort haben sollten, wenn die Eltern ihr Kind ein Jahr später in den Kindergarten schicken wollen. Bildungsdirektor Stählin meinte, dieses Jahr hätte es vierzehn solche Härtefälle gegeben, in denen man Kinder zum Kindergartenbesuch zwang. Wir meinen: Vierzehn unnötige Streit-Fälle.

Die SVP-Fraktion unseres Kantons schreibt dazu: „Über den Zeitpunkt der Einschulung entscheiden die Eltern.“ So steht er geschrieben, der Leitsatz im Legislaturprogramm der SVP, nachzulesen auf der SVP-Homepage. Eine klare Ausgangslage für die Annahme dieser Motion im Kantonsrat, würde man meinen!?

Weit gefehlt: Die SVP-Fraktion stimmte geschlossen mit 40:0 Stimmen dagegen! Damit entscheiden im Streitfall auch in Zukunft die Schulbehörden in unserem Kanton abschliessend über den Einschulungs-Zeitpunkt in den Kindergarten. Vielleicht gibt es damit diesmal im Kanton Schwyz einen Grund, die oben beschriebenen Plakate an den Strassenrand zu stellen.

Die Politiker setzen auch um, was sie sich auf die Fahne schreiben!? Einmal mehr ist das Vertrauen in die Politik auf dem Prüfstand – und Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger stellen die Weichen. Es gibt noch viel zu tun!

Unser Bildungsdirektor meinte zur eingereichten Motion: „Wir wollen das Obligatorium des Kindergartens nicht schon wieder aufheben!“ Ist das eine nachvollziehbare Begründung, wenn vierzehn Kinder im Kanton ein Jahr später in den Kindergarten gehen? Urteilen Sie selber!

 

 

 

Projekte: Autobahn-Anschlussverlegung in Wollerau - Vollanschluss Halten inklusive Zubringer von Freienbach

Ich habe in rund 20 Stunden Studium alle einschlägigen Dokumente zu diesem Thema studiert - hier eine Zusammenfassung: 

Beurteilungen der Experten

In schwarz die Zitate aus den Zweckmässigkeitsberichten vom 23.2.2005 zum Vollanschluss Halten inklusive Zubringer*, vom 8.6.2005 zur Anschlussverlegung in Wollerau** sowie vom 22.5.2006 zu

den „Auswirkungen des Masterplans Höfe auf die Nationalstrasse A3“ (AMHA3)

Dazu in Blau: Meinungen und Anmerkungen von Franz Rutz,

KR CVP Freienbach

Eine Verlegung des Anschlusses Wollerau ohne den Zubringer von Wilen macht wenig Sinn. Rund 55% seiner Benutzer (Fällmis-Tunnel) kommen von Wilen her, der Rest stammt von Wollerau/Richterswil (**S. 2/3)

Die Bewertung der Verlegung des Anschlusses Wollerau geht explizit davon aus, dass der Vollanschluss Halten (noch) nicht erstellt ist (**S. 49).

Vorgaben: In Wollerau wird eine beruhigte Siedlungsentwicklung angestrebt (Leitbild 99 sowie Vereinbarung vom 5.5.2004 mit der Gemeinde Freienbach und im September 2005 mit der Gemeinde Feusisberg) (**S.7) (AMHA3 S. 25). Es wird in Wollerau bis 2020 von einer starken Abflachung der Arbeitsplatzzunahme und einem nur mässigen Anstieg der Einwohner auf 8000 Personen (heute: 7000) gesprochen (**S. 8).

Gleichzeitig wird im Bericht aber auch von einem überdurchschnittlichen Verkehrs-Wachstum im Bezirk Höfe gesprochen (+30%), welches aber (nach Papier AMHA3) schwergewichtig im Einzugsgebiet des Anschlusses Schindellegi/Halten erwartet wird (S. 2). Auch *S. 5 steht: Das Einzugsgebiet des Anschlusses Halten zählt damit zu den wichtigsten Entwicklungsgebieten des Kantons Schwyz.

Der Bericht spricht auch davon, dass durch die Verlegung des Anschlusses in Wollerau dort die Wohnzonen aufgewertet, neue Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung geschaffen und attraktives Gewerbegebiet erschlossen werden (**S. 33). Für die Siedlungsentwicklung entstünden durch die Anschlussverlegung neue Entwicklungschancen, so die Aussage. Es wird dann aber gleichzeitig vorgeschlagen, diese Möglichkeiten mit zusätzlichen flankierenden, noch nicht eingerechneten Massnahmen zu bremsen (Schleichwege verhindern, Einzonungen raumplanerisch ausschliessen) (**S. 49).

Für mich sind das klare Widersprüchlichkeiten. Es scheint sich da eher um eine politische, als um eine fachlich begründete Unterstützung des Projektes in Wollerau zu handeln (verschiedentlich wird im Bericht auf diese mehr politische Fragestellung hingewiesen, besonders **S. 56, unter anderem mit folgendem Satz: Ob die relativ hohen Baukosten in Wollerau die Vorteile rechtfertigen, muss letztlich auf der politischen Ebene entschieden werden).

Die Nähe des jetzigen Anschlusses Wollerau zum Blatttunnel birgt Sicherheitsrisiken, im Extremfall wird ein Rückstau von der Ausfahrt in den Blatttunnel befürchtet (**S. 11).

Im Dorfzentrum Wollerau ist bis 2020 mit einer Verkehrszunahme von 50% zu rechnen (grösstenteils von auswärts? - wenn Wollerau ja angeblich nicht gross weiter wachsen will) – Verschärfung des Dorfkern-Problems durch à niveau Bahnübergang) (**S. 10).

Der neue Anschluss Wollerau bringt quasi eine Umfahrung des Zentrums Wollerau für den Autobahnzubringerverkehr aus den Gebieten nördlich der A3, insbesondere Wilen, Freienbach, Pfäffikon (**S. 12) (dieser Verkehr würde ja bei einem Vollanschluss Halten inklusiv Zubringer Freienbach grösstenteils wegfallen). Der Zubringer Halten führt vielmehr zu einer gewissen Verlagerung vom Anschluss Wollerau zum Anschluss Halten (*S. 22).

Die Verlegung Anschluss Wollerau kostet mit Spange Süd 69 Millionen Franken (**S. 13/15). Vollanschluss Halten kostet inklusiv Zubringer total 52 Millionen Franken (*S. 27).

Bei den Neu- oder Mehrbelastungen des verlegten Anschlusses Wollerau wird die Zusatz-Belastung der Wilenstrasse mit keinem Wort erwähnt – ein gravierender Fauxpas, so meine ich.

Die positiven Effekte bezüglich Verkehrssicherheit bei der Anschlussverlegung Wollerau werden als relativ gering bezeichnet (**S. 31).

Ein grosser Anteil des durch die Anschlussverlegung ausgelagerten Verkehrs wird von ortsfremden Fahrzeugen, insbesondere aus der Gemeinde Freienbach generiert (**S. 32).

Schlechtes Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Anschlussverlegung Wollerau von rund 1:1,6 (**S. 42) (4x schlechter als der Vollanschluss Halten mit Zubringer, welcher mindestens 1:6 beträgt) (*S. 46). Gezogenes Fazit dazu: Aufgrund der Kosten-Nutzen-Analyse allein kann die Anschlussverlegung (ob mit oder ohne Spange Süd) nicht ohne weiteres als zweckmässig bezeichnet werden. Eine aggregierte (gesamtheitliche?) Beurteilung aller Kriterien muss letztlich auf der politischen Ebene erfolgen (**S. 44).

Dieses schlechte Nutzen-Kosten-Verhältnis wird dann abgeschwächt mit sog. nicht monetarisierbaren Kriterien (**S. 44) (Aufwertung für Gesellschaft und Wirtschaft, welche nicht in Franken und Rappen umgerechnet werden können).

Brisant ist besonders die Aussage, dass ein Ausbau des Anschlusses Halten sowie allfälliger Zubringer Halten teilweise auch die untere Hauptstrasse und das Dorfzentrum Wollerau entlastet und damit die Bewertung der Nutzen der Anschlussverlegung Wollerau weiter verringert (**S. 50)  (im Bericht Halten wird von einer Reduktion von täglich 2'500 Fahrzeugen für den Fällmistunnel gesprochen) (*S. 19/21).

Der Vollanschluss Halten ist sehr gut auf die geplante Siedlungsentwicklung abgestimmt (*S. 34). Der Ausbau des Anschluss Halten bringt sowohl für das Verkehrssystem als auch für Mensch, Siedlung und Umwelt mehrheitlich Vorteile (*S. 35). Vorteile des Ausbaus Halten zu einem Vollanschluss: Durch diese Kanalisierung des Verkehrs auf der A3 werden regionale Verbindungsstrassen (insbesondere Pfäffikon-Freienbach-Wilen-Wollerau) sowie Sammel- und Erschliessungsstrassen entlastet. Durch die Verkehrsverlagerung auf übergeordnete Strassen (Verflüssigung des Verkehrs) und die direkteren Wege sinken die Reisezeiten für die Automobilisten. Die eingesparte Zeit entspricht einem wirtschaftlichen Nutzen von rund 3 Mio Franken pro Jahr (*S.49).

Angeführt wird beim Neuanschluss Wollerau unter den Baurisiken die unsichere Geologie im Bereich der Anschlussverlegung Wollerau. Sie soll durch eine ausgedehnte geologische Kampagne auf ein akzeptierbares Mass reduziert werden. Bei der Spange Süd wird bezüglich Kostenrisiko von möglichen Altlasten auf dem Färbereiareal gesprochen (**S. 52).

Vollanschluss Halten:

Führt zu weiter ansteigender Lärmbelastung auf der unteren Schindellegistrasse in Pfäffikon (mit Zubringer weniger stark), was zu den heute bereits notwendigen und nur teilweise ausgeführten, noch weitere Sanierungsmassnahmen benötigt (sind in den Kosten bereits mit 1 Million eingerechnet) (*S. 8/31).

Beurteilungen aus dem Dokument „Auswirkungen des Masterplans auf die Nationalstrasse A3“ (erstellt im Auftrag des Bundes – Dieses Dokument ist angeblich bis jetzt nicht im Besitze der Gemeinde Freienbach):

Mit den wachsenden Verkehrsmengen belasten speziell die Autobahnzubringerströme von Pfäffikon/Freienbach die Ortskerne von Wollerau, Wilen und Pfäffikon stark. Der Vollanschluss Halten wirkt dieser Entwicklung entgegen (S. 9).

Der Zubringer Halten ist aus bautechnischer Sicht problemlos realisierbar (S. 10). Er führt zu einer gewissen Verlagerung vom Anschluss Wollerau zum Anschluss Halten (S. 14).

Zwischen allen drei „Anschlussprojekten“ (Pfäffikon, Halten, Wollerau) bestehen insofern grossräumige Wechselwirkungen, als die jeweils benachbarten Anschlüsse sich bezüglich ihrer Einzugsgebiete gegenseitig konkurrenzieren (S. 14). Und wie viel Konkurrenz wollen wir bezahlen bzw. welches Projekt wird eventuell fallen gelassen?

Weitere Aussagen im Bericht: Insbesondere entstünden durch eine andere Etappierung für die A3 keine unhaltbaren Zwischenzustände (ausgenommen Umbau des Anschlusses Pfäffikon, welcher zwingend vor Halten zu realisieren ist) (S.16).

Der Vollanschluss Halten mit Zubringer ist nachhaltig: Die positiven Effekte überwiegen deutlich in allen drei Bereichen der Nachhaltigkeit (Wirtschaft: Funktionalität Verkehrssystem, Zeitersparnisse, effizienter Mitteleinsatz; Gesellschaft: Sicherheit, ÖV- und Langsamverkehr; Umwelt: Luftbelastung) (S.20).

Aus bautechnischer Sicht problemlos realisierbar (S.10)

Es sind durch die Nähe zur Raststätte Fuchsberg zusätzliche Abklärungen im Rahmen einer nächsten Planungsstufe nötig (S.27).

Das Einzugsgebiet des Anschlusses Halten wird bis zur Realisierung im Jahr 2025 deutlich grösser sein, als dasjenige des Anschlusses Wollerau (S.24)

Aufgrund des Studiums all dieser Berichte und Papiere, neige ich bis heute zu folgender Meinung:

Der Masterplan Höfe als Ausgangslage für die gesamte Verkehrsplanung nimmt mit der behördenverbindlichen Vereinbarung zwischen Kanton und den Gemeinden Wollerau und Freienbach vom 5. 5. 2004 die Priorisierung der Projekte bereits vorweg, vor Erstellung der Zweckmässigkeits-Berichte. Das ist ein unheilvoller, voreiliger Entscheid auf der Stufe von politischen Strategien und nicht, wie zu erwarten wäre, auf jener der Zweckmässigkeit der Projekte. Dies hat zu einem entscheidenden Teil die heutigen Diskussionen hervorgerufen und einen nicht unwesentlichen Vertrauensverlust in die Behörden hervorgerufen. Die bereits jetzt Realität gewordene Tatsache, dass die Sanierung des Blatttunnels anscheinend auch vor der Verlegung des Autobahnanschlusses Wollerau bewältigt werden kann, reduziert die, mit eben dieser Sanierung begründete, hohe Dringlichkeit ganz erheblich (**S. 57). Mindestens das Verkehrsleitsystem konnte dort schon eingebaut werden, welches für die Sanierung entscheidend wichtig sei.

Fakt ist, es geht hier auch entscheidend um einen Autobahnzubringer durch das Dorf Wilen, mit den engen Platzverhältnissen, einem neu geplanten Dorfplatz mit Verkehrsberuhigungen und einem à niveau Bahnübergang, der viermal in der Stunde schliesst - und das bei einer prognostizierten Zunahme des Verkehrs bis 2020 um 30%! Eine solches Projekt prioritär auf der politischen Ebene zu unterstützen, wenn wir gleichzeitig eine Lösung Vollanschluss Halten inklusiv Zubringer zur Verfügung haben, wovon der Bund zu 100% den Vollanschluss, den Zubringer mit vorgeschlagenen 40% zahlt und Kanton und Gemeinde sich den Rest teilen müssen, hat wenig mit der von den Experten kommentierten Faktenlage zu tun. Zudem erachte ich es als ein äusserst ungutes Übergehen der Verkehrs-Situation der Wiler Einwohnerinnen und Einwohner.

Solange von den offiziellen Stellen nicht eine verbindliche Änderung der Priorisierung vorgenommen wird, welche den Vollanschluss Halten inklusiv Zubringer der Anschlussverlegung Wollerau vorzieht, werde ich im Kantonsrat weder dem Wollerauer Projekt noch dessen Projektierungskredit zustimmen (in der offiziellen Vereinbarung zwischen Kanton und den beiden Gemeinden ist bis heute der Vollanschluss Halten inklusiv Zubringer nicht als Projekt, sondern nur als Option im Richtplan vorgesehen. Eine zweckmässige Etappierung bleibt vorbehalten (Auszug aus der behördenverbindlichen Vereinbarung vom 5.5.2004).

Ich unterstütze den günstigeren, optimaleren und deutlich weniger Einsprache-anfälligen Vollanschluss Halten inklusiv Zubringer und erst in 2. Priorität eine Anschlussverlegung Wollerau. Die Anschlussverlegung Wollerau löst nach meiner Meinung in erster Linie das übergeordnete Problem der eng zusammen liegenden Autobahn-Ausfahrt mit dem Blatttunnel und erst in zweiter Linie das Dorfkern-Überlastungsproblem. Darum wird dieses Projekt offensichtlich auch am vordringlichsten behandelt. Der Beitrag der Gemeinde Freienbach an die Wollerauer Verkehrssituation aus Expertensicht: Sie entlastet mit dem Vollanschluss Halten inklusiv Zubringer die Untere Hauptstrasse und den Dorfkern Wolleraus zu einem grossen Teil von ortsfremden Fahrzeugen.

1. Ergänzung zu den obigen Inhalten, nach Sitzung der Freienbacher Kantonsräte

vom 10.8.2009, 17.00 Uhr im Gemeindehaus Schloss, mit Vertretern des Gemeinderates

(Gemeinde-Präsident Kurt Zurbuchen, Andreas Beglinger, Werner Schnellmann):

Die Freienbacher Kantonsräte erklären sich bereit, dass sie, um all die Planungen und Projekte des Masterplans Höfe nicht weiter zu verzögern, zwar dem Planungskredit „Zubringer Wilenstrasse (Fällmistunnel), Gemeinden Freienbach und Wollerau“ im Kantons-Parlament zustimmen, aber definitiv gegen den Bau des Projektes sein werden, solange nicht eine bundesrätlich verbindliche Zusage (auch bezüglich Zeitraum) für den Bau des Vollanschlusses Halten inklusive Zubringer Freienbach vorliegt.

Die anwesenden Wiler Kantonsräte erklären mindestens im Moment, mit den, ohne Ausbau Halten inkl. Zubringer bis im Jahre 2020 prognostizierten zusätzlichen Verkehrsbelastungen (+30%) für die Wiler Bevölkerung leben zu können. 

2. Ergänzung zu den obigen Inhalten nach Studium des Dokumentes:

„Anpassungen und Ergänzungen 2008“ zum Richtplan des Kantons Schwyz:

In diesen Ergänzungen wird der Ausbau Autobahnanschluss Halten - im Gegensatz zur behördenverbindlichen Vereinbarung des Masterplans Höfe vom 5.5.2004 nicht mehr nur als Option - sondern auf dem Koordinationsstand „Festsetzung“ und zweiter Priorität aufgeführt, allerdings ohne einen Zeitraum für den Bau zu nennen (S. 28/41/49).

Der Zubringer Freienbach zum Autobahnanschluss Halten wird auf dem Koordinationsstand „Zwischenergebnis“ (es gibt generell übrigens noch als dritte Stufe jene der „Vororientierung“) mit dritter Priorität aufgeführt. Auch hier fehlt eine Zeitraum-Angabe für den Bau (S. 28/42/49).

Dieses Dokument ist vom Bundesrat am 18. Dezember 2008 genehmigt worden.

Heute habe ich mich das erste Mal geschämt, Parlamentarier zu sein!

Ein Jahr ist’s her, seit ich, gewählt von Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Gemeinde Freienbach, in die Arbeit als Kantonsrat eingestiegen bin. Es war mir von Anfang an wichtig, meine Arbeit gewissenhaft und seriös zu tun, der CVP verpflichtet, aber niemals meine eigenen Lebensvorstellungen bezüglich mir und der Gesellschaft einer Doktrin opfernd - Engagiert immer dann, wenn es um Bildung, Gesundheit und Soziales ging, zurückhaltend in Bereichen, welche für mich noch Neuland bedeuten.

Ein spannendes, motivierendes Jahr ist es geworden, mit vielen packenden Herausforderungen. Und ich freue mich auf das nun beginnende zweite Jahr. Festzustellen, dass ich nur Einer von Hundert bin und trotzdem Entscheidendes beitragen kann, befreit.

Wie schon immer im Leben, konnte ich mich auch in diesem Amt darin üben, andere Meinungen gelassen zu akzeptieren und auch überstimmt zu werden. Mühe hatte ich jedoch, wenn ich Entscheidungen verdauen musste, wenn es um Geschäfte ging, in denen z.B. die SVP geschlossen nicht der Logik der Materie folgte und es zustande brachte, dass im Kt. Schwyz Bussengelder für den Strassenbau verwendet werden sollen (dies entspricht weder dem Verursacherprinzip und ist somit evt. sogar rechtswidrig, noch ist es budgetierbar - selbst die Vertreter ihrer eigenen Partei wollen Bussengelder auf Bundesebene nicht für Strassen sondern für Unfallverhütung einsetzen). Aber auch solche „Irrwege“ sind korrigierbar und nicht dramatisch.

Dramatisch und unwürdig eines gewählten Amtsträgers wird es für mich erst, wenn Entscheidungen fallen, welche die Glaubwürdigkeit in die Politik als Ganzes erschüttern: So geschehen heute an der Kantonsratssitzung.

Da beantragt doch die FDP aus heiterem Himmel, dass sie das Gesetz über Ergänzungsleistungen an Familien (siehe unter http://www.sz.ch/xml_1/internet/de/application/d999/d549/p25045.cfm) aus dem Gesetzesprogramm 2009-2010 streichen will - und zusammen mit der SVP wird die Gesetzesvorlage dann in der Parlamentsabstimmung tatsächlich rausgeworfen.

Was heisst das? Da hat unser Kantonsparlament, dem ich angehöre, am 18. Oktober 2005 dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, ein Gesetz auszuarbeiten. Seit über drei Jahren hat man in Hunderten von Stunden und für Tausende von Franken an Steuergeldern diese Gesetzesvorlage entworfen. Die Gemeinden, Parteien und Wirtschaftsverbände haben ihre Vernehmlassungsantworten bereits mit viel Aufwand verfasst und bis vor wenigen Tagen eingereicht. Und nun wird die Vorlage vom gleichen Parlament, welches dieses Gesetz haben wollte, kurz vor der Debatte darüber, kommentarlos, ohne es je diskutiert zu haben, von FDP und SVP in der Schublade versenkt (mit 41:36 Stimmen). Wahrlich ein trister Tag für die Glaubwürdigkeit eines Parlamentes und die gesetzgebende Behörde eines Kantons. Selber auch dazu zu gehören, dafür habe ich mich heute wirklich geschämt. So was sei noch nie vorgekommen, meinen meine dienstältesten Parteikollegen, und ob das rechtlich überhaupt möglich ist, muss noch abgeklärt werden.

Aus meiner Sicht ist dieses Vorgehen nicht nur politisch unmoralisch, sondern zudem aus inhaltlicher Sicht verwerflich: Da haben dieselben Interessenvertreter sich vor drei Tagen zugeprostet, weil sie mit der Annahme des Steuergesetzes für die KMUs Steuergeschenke in der Höhe von 65 Millionen Franken erhalten haben (siehe Abstimmungs-Erläuterungen). Und dieselben Leute sind mit dem nun gestrichenen Gesetz nicht bereit, in dieser schwieriger gewordenen Zeit 22 Millionen Franken (und für einmal nicht im angeprangerten Giesskannenprinzip) für jene Familien und Kinder zur Verfügung zu stellen, welche in einer Working-Poor-Situation mit ihren Kleinkindern finanziell nicht über die Runden kommen. Das ist für mich blanker Hohn und eines für die ganze Gesellschaft verantwortlichen Politikers unwürdig.

Ich habe intelligente und liebe Kolleginnen und Kollegen in den SVP- und FDP Reihen, die ich sehr schätze. Seit gestern habe ich aber den Eindruck, dass diese von einer hemmungslosen Parteiendoktrin über den Tisch gezogen werden, weil sie wahrscheinlich aufgrund ihrer generellen Arbeitsüberforderung blind einigen Exponenten der Parteileitungen folgen.

Abstimmungswochenende vom 17. Mai 2009

Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin – Ich stimme JA!

Ich habe mich im Vorfeld sehr für diese Abstimmungsvorlage engagiert, weil ich überzeugt bin, dass unser krankes Gesundheitssystem mit der Einbindung der Komplementärmedizin wichtige Impulse zur Gesundung bekommen wird. Wir stärken nämlich damit zunehmend das Bewusstsein in der Bevölkerung, dass die Verantwortung für Gesundheit in erster Linie beim Einzelnen liegt und nicht bei einem System. Letztendlich brauchen wir gesündere Menschen, um ein gesünderes Gesundheitssystem zu haben. Und das hat deutlich weniger mit Glück oder Pech zu tun, als das uns unser System mit dem Solidaritätsprinzip vorgaukelt: Die alternativen Heilsysteme zeigen deutlich auf, welches Potenzial in der Prävention liegt, wenn Menschen beginnen, ihre Gesundheit in ihre eigenen Hände zu nehmen. http://www.doctorsontm.org/ 

Ich habe die Koordination des JA-Komitees Urschweiz übernommen, welches sämtliche Parteien repräsentiert und in UR, SZ, OW und NW mit 4 Ständeräten, zwei Nationalräten, einem Regierungsrat und weiteren Kantonsräten für die JA-Parole wirbt (siehe auch den vorherigen Beitrag in diesem Blog). Inserate sind geschaltet, Leserbriefe werden abgedruckt, Standaktionen finden statt (so u.a. am Mai-Markt auf dem Hauptplatz Schwyz), Plakate aufgehängt, Flyer und Info-Material verteilt. Ich durfte auch eine Präsentation zu dieser Abstimmungsvorlage an der Schwyzer Mitgliederversammlung der CVP machen, welche anschliessend mit 64:7 Stimmen die JA-Parole beschloss.

 

Einführung von elektronisch gespeicherten biometrischen Daten im Schweizer Pass und in Reisedokumenten für ausländische Personen – Ich habe mich noch nicht entschieden!

Der biometrische Pass wird sehr kontrovers diskutiert. Generell die jüngere Generation, auch jene in den Parteien, welche mit den Möglichkeiten des Internets besser vertraut ist, setzt da im Zusammenhang mit Sicherheitsproblemen verschiedene Fragezeichen. Auch die zentrale Datenspeicherung steht in der Kritik. Bei den kantonalen Jungparteien findet man häufiger die Nein-Parole als bei den Mutterparteien.

Und übrigens: Wer den biometrischen Pass haben will oder einen solchen für bestimmte Auslandreisen braucht, bekommt diesen heute schon!

 

Kantonal: Teilrevision des Steuergesetzes – Ich stimme Ja!

Hier geht es primär um Anpassungen an das Bundesrecht, um Verbesserung der Steuerattraktivität des Kantons und um Entlastung von Familien.

Die Gegner argumentieren, dass mit diesen Anpassungen Familien zu wenig entlastet würden. Das ist aus meiner Sicht zwar richtig, der Grund liegt aber nicht im Steuergesetz, sondern im Umstand, dass finanziell belastete Familien nie über ein Steuergesetz wirklich nachhaltig entlastet werden können - einfach darum, weil sie eh schon kaum Steuern bezahlen.

Aus diesem Grunde ist bereits ein „Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien“ in Vernehmlassung, welches die Problematik von Familien mit finanzschwachem Einkommen auffangen will. http://www.sz.ch/xml_1/internet/de/application/d999/d549/p25045.cfm  

Komplementärmedizin - Wer es genau wissen will!

Erschien als Leserbrief in den Printmedien des Kt. Schwyz!

 

 

 

Am 17. Mai stimmen wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber ab, ob die Naturheilkunde oder die Komplementärmedizin, wie sie im Abstimmungstext genannt wird, einen Platz in unserem Gesundheitssystem haben soll.

Mit einem JA sollen zur Schulmedizin in Zukunft auch ergänzende Heilmethoden einbezogen werden. Die Diskussion in den Medien hat, wen wundert’s, mehr Spekulationen als Klarheit dazu geschaffen.

Fakten sind:

Mit einem JA bestimmen wir nur, dass die Komplementärmedizin generell in unser Gesundheitssystem einbezogen werden muss. Wir erreichen damit noch nicht, dass die diskutierten Kernforderungen automatisch ins Gesetz aufgenommen werden.

Mit einem JA verlangen wir nur, dass im Bereich dieser Kernforderungen Lösungen erarbeitet werden müssen.

Mit einem JA bestimmen wir nicht, dass die Komplementärmedizin in die Grundversicherung der Krankenkassen gehört!

JA müssen wir stimmen, wenn wir uns in der Komplementärmedizin darüber beschweren, dass Patienten heute nicht zwischen vertrauenswürdigen Therapeuten und Scharlatanen unterscheiden können. Mit einem JA müssen nämlich endlich eidgenössisch anerkannte Ausbildungsrichtlinien geschaffen werden.

JA müssen wir auch stimmen, wenn wir unseren seit Generationen überlieferten Heilmittelschatz bewahren wollen, indem für ihn erleichterte Zulassungen gelten sollen.

Es stimmt, einige Komplementär-Therapien waren schon einmal in der Grundversicherung. Aber nur solche, welche ausschliesslich von Schulärzten erbracht wurden. Das kostete im Jahre 2004 konkret 25 Millionen Franken und belastete die Grundversicherungs-Prämie der Patienten mit 30 Rappen pro Person und Monat! (Quelle: BAG / Statistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2004)

Mit der Streichung dieser Leistung haben die Krankenkassen damals ganze 0,134% der Ausgaben in der Grundversicherung gespart: Die Behandlungen der Patienten wurden nicht mehr bezahlt und die Krankenkassen verweigerten den meisten Personen den Übertritt in die Zusatzversicherung (weil sie beim Gesundheitsnachweis durchfielen). Diese Patienten haben bis heute nicht einmal mehr die Möglichkeit, die Komplementärmedizin über die Zusatzversicherung abzuschliessen.

Den Glaubenskrieg darüber, was wissenschaftlich ist, können wir getrost den Fachleuten überlassen. Heute ist auch ein einzelner Arzt nicht mehr in der Lage, Resultat und Qualität einer wissenschaftlichen Untersuchung zu beurteilen. Exponenten der Schulmedizin verlangen von der Komplementärmedizin z.B. den Gold-Standard der Doppelblindstudie (RCT), den höchsten in der Schulmedizin bekannten Standard. Dabei sind nur 15-25% ihrer eigenen Studien nach diesen Verfahren verfasst. Es sind dies vor allem die Medikamenten-Studien. www.jzk.ch    

Meine Überzeugung: Unser krankes Gesundheitssystem braucht dringend alternative Impulse – mit meinem JA zur „Zukunft mit Komplementärmedizin“ will ich einen Beitrag dazu leisten!

Franz Rutz, Koordinator des JA-Komitees Urschweiz

 
Beiträge  1 - 10 /18