Es ist seltsam, wenn es um die berufliche Vorsorge geht: Ab dem 25. Altersjahr zahlen Erwerbstätige zusammen mit dem Arbeitgeber Lohnbeiträge in die sogenannte zweite Säule ein, sofern sie im Jahr mehr als 20‘520 Franken verdienen – aber die Wenigsten wissen Genaueres über ihre berufliche Vorsorge. Wenn nicht am 7. März über die Höhe des Umwandlungssatzes abgestimmt würde, könnten viele mit diesem Begriff nichts anfangen. Als das Obligatorium der beruflichen Vorsorge vor genau 25 Jahren in Kraft trat, wurde der Umwandlungssatz auf optimistische 7.2 Prozent festgelegt. Bei den damals hohen Zinssätzen war der Optimismus berechtigt. Pro 100‘000 Franken Altersgutschrift in der Pensionskasse ergaben die 7.2 Prozent eine Jahresrente von 7‘200 Franken oder eben 600 Franken monatlich – zusätzlich zur AHV.

Seither sind nicht nur die Zinssätze und zum Glück auch die Inflation auf ein Rekordniveau gefallen. Auch die Lebenserwartung der über 65-Jährigen ist um drei Jahre gestiegen. Die angesparten Pensionskassenguthaben müssen also länger ausreichen. Bereits 2003 wurde demzufolge der Umwandlungssatz schrittweise gesenkt und zwar auf heute um die 7 Prozent und bis 2014 auf 6.8 Prozent. Danach ist eine weitere Anpassung auf 6.4 Prozent unvermeidlich. Ich stimme der Änderung wegen ihres erfreulichen Hintergrundes zu: So können die Rentner und Rentnerinnen ihren Lebensabend länger als jede Generation vorher geniessen!