Inkonsequenz im Kantonsrat

Wer ein Lehrstück in Sachen Inkonsequenz sehen wollte, der konnte das am 20. Mai im Schwyzer Kantonsrat erleben. Kaum war das kantonale Steuergesetz am vorangegangenen Wochenende vom Schwyzer Volk – übrigens mit guten Gründen – klar gutgeheissen worden, so hatten die Politiker auf der rechten Seite des Schwyzer Kantonsrates alle ihre bisherigen Sonntagsreden vergessen. Benachteiligte und arme Familien zählen nun nichts mehr, man hat ja jetzt, was man will. Deshalb hat eine erdrückende SVP-FDP-Mehrheit das vorgesehene Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien – entgegen allen bisherigen Beteuerungen zugunsten von gezielten Massnahmen für notleidende Familien – sang und klanglos aus dem Gesetzgebungsprogramm des Kantons gestrichen. Offenbar zählt für die SVP-FDP-Koalition das Wort Solidarität nur so lange, wie man selber etwas von den andern will. Wo bleibt da der Gedanke an diejenigen, die wirklich gezielte Hilfe nötig haben? Aus meiner Sicht ist das Schlimmste an diesem Vorgang, dass sich die beiden rechts-aussen Parteien sogar der Diskussion um den Inhalt dieses Gesetztes verweigern. Klar, man kann über einzelne Artikel im vorgeschlagenen Gesetz unterschiedlicher Meinung sein und diese auch in die parlamentarische Debatte einbringen. Aber sich selbst diesem Dialog und der Suche nach tragfähigen Lösungen zu verweigern, das lässt an der Glaubwürdigkeit der SVP-FDP-Koalition zweifeln. Gerne hoffe ich, dass sich in den kommenden Monaten und Jahren auch in diesen beiden Parteien die Leute mit Augenmass und einem Blick für die Nöte und Sorgen der Menschen wieder vermehrt durchsetzen können. Ich freue mich darauf, mit Ihnen künftig wieder konstruktiv nach Lösungen für die Menschen, die Wirtschaft, die Natur und den Staat zu suchen.

Positive Entwicklung nicht abbremsen

Seit Monaten wird im Kanton Schwyz hitzig über den Beitritt zu HarmoS diskutiert. Nun hat der Kantonsrat am 22. April endlich Klarheit geschaffen! Mit einer Zweidrittelmehrheit wurde beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Damit ist die unsägliche Blockierung durch die nur emotional geführte und unproduktive HarmoS-Debatte vom Tisch. Wir CVP-Kantonsräte haben diesen Entscheid massgebend mitgetragen, obwohl wir die Zielsetzungen von HarmoS und die damit verbundenen Massnahmen zum Abbau von Mobilitätshindernissen und zur Sicherung der Schulqualität befürworten. Warum? Wir wollen die Entwicklung unserer Schulen nicht abbremsen, sondern den Schulträgern in den Gemeinden ermöglichen, ihre Zweijahreskindergärten und ihre Tagesstrukturen bedürfnisgerecht und im eigenen Tempo einzuführen. Dazu braucht es das HarmoS-Diktat nicht. Auch bei der Lehrplan- und Lehrmittelgestaltung – dem wichtigsten HarmoS-Bereich – wird der Kanton Schwyz so oder so beim neuen Deutschschweizer Lehrplan mitmachen. Die wesentlichen Ziele von HarmoS können also auch ohne Konkordat erreicht werden. Zudem können wir ohne Konkordat unseren bildungspolitischen Spielraum genau da weiterhin aufrecht erhalten, wo es sinnvoll und notwendig ist. Jetzt sind die Voraussetzungen geschaffen, um auch künftig mit Strukturen zu arbeiten, die den Verhältnissen vor Ort angepasst sind und die trotzdem Rücksicht auf die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung nehmen. Die CVP wird sich weiterhin dafür einsetzten!

Exporterfolge beflügeln Binnenwirtschaft

Rund 15 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz exportieren Produkte und Dienstleistungen. Ein noch höherer Anteil beliefert andere Firmen, die im Export tätig sind. Doch selbst den fast ausschliesslich binnenorientierten Branchen wie der Bauwirtschaft ist klar: Ein stotternder Exportmotor bedeutet weniger Aufträge und weniger Arbeitsplätze. Kürzlich drückte es Peter Spuhler gegenüber seiner SVP-Parteikollegin Jasmin Hutter so aus: Wenn die exportierenden Firmen bei einem Nein zu den Bilateralen ins Schleudern kommen und weniger Produktionsstätten und Lagerhallen bauen, verkaufst du nicht mehr viele Baumaschinen.

 

Ich kann diesen Zusammenhang aus eigener Erfahrung bestätigen. Seit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge I am 1. Juni 2002 und dem ungehinderten Zugang zum europäischen Markt kam Schub in die Schweizer Wirtschaft wie auch in viele KMU’s, mit denen ich geschäftlich täglich zu tun habe. Eine Ablehnung der Personenfreizügigkeit mit der EU und somit der bilateralen Verträge insgesamt käme mir vor wie das bekannte Absägen des Astes, auf dem wir sitzen. Führen wir die erfolgreichen Bilateralen mit einem Ja zur Personenfreizügigkeit fort!

 

Dr. Michael Weber, Kantonsrat, Pfäffikon

Sonderfall Schweiz nicht gefährden

Mit den bilateralen Verträgen mit der Europäischen Union (EU) hat die Schweiz in den Neunzigerjahren im Vergleich zu anderen Ländern eine Vorzugsstellung zur EU ausgehandelt. Diese Verträge beinhalten neben der Personenfreizügigkeit, über die wir am 8. Februar erneut abstimmen, eine Vielzahl von Abmachungen, die der Schweiz einen privilegierten Zugang zum Europäischen Binnenmarkt ermöglichen. Davon hat in den vergangenen Jahren unser ganzes Land in hohem Masse profitiert.

Wer nun dem Stimmvolk glaubhaft machen will, dass wir am 8. Februar 2009 die Personenfreizügigkeit mit der EU – und insbesondere jene mit Rumänien und Bulgarien – einfach ablehnen und anschliessend mit der EU wieder vorteilhafte Bedingungen aushandeln können, betreibt Augenwischerei. Die EU wird niemals bereit sein, der Schweiz wieder so gute Bedingungen zu gewähren.

Deshalb braucht die Schweiz sämtliche bilateralen Verträge und kann es sich nicht leisten, ihre Wirtschaft wegen der Ablehnung der Personenfreizügigkeit jahrelang in Unsicherheit über die künftigen Rahmenbedingungen schweben zu lassen. Das ist schädlich, gefährdet Arbeitsplätze und den Wohlstand der Schweiz. Das können wir gerade in unsicheren Zeiten nicht brauchen.

Deshalb ist ein klares JA zur Personenfreizügigkeit bei der Abstimmung vom 8. Februar wichtig! Sichern Sie damit die Vorzustellung der Schweiz gegenüber der EU und unseren Wohlstand.

 

Michael Weber, Kantonsrat, Pfäffikon

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