Folgende Interpellation habe ich heute im Kantonsrat eingereicht:

Der innerkantonale Finanzausgleich hat sich im Kanton Schwyz in den vergangenen Jahren gut bewährt. Das System hat sich eingespielt und zeichnet sich durch eine überwiegend gute Akzeptanz aus.

In der neusten Zeit sind in zwei Vernehmlassungsvorlagen des Regierungsrates Hinweise bezüglich möglicher Aufnahme neuer Bereiche in den Finanzausgleich erwähnt worden. Das sind einerseits die Vorlage zur Neuordnung der Pflegefinanzierung und andererseits die Vorlage zur Neuregelung der Finanzierung der Linthebene-Melio­ra­tion.

Für die Aufnahme neuer Bereiche in den innerkantonalen Finanzausgleich kann es unter Umständen gute Gründe geben. Mit Blick auf die längerfristige Entwicklung des Systems des innerkantonalen Finanzausgleichs stellen sich allerdings folgende Fragen:

·       Gibt es ein Konzept für die weitere Entwicklung des Systems des innerkantonalen Finanzausgleichs im Kanton Schwyz?

·       Welche Bereiche sind in absehbarer Zeit für den Einbezug ins System vorgesehen?

·       Wer legt die allfälligen neuen Bereiche fest?

·       Werden die Gemeinden bei Änderungen vorgängig rechtzeitig konsultiert?

·       Wie verändert sich die Belastung der Netto-Zahler-Gemeinden durch den Einbezug neuer Bereiche? Bleiben die Belastungen tragbar?

Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung der gestellten Fragen und bedanken uns im Voraus bestens.