Eine kleine Rückblende auf die Kantonsrats-Sitzung vom 16.9.2009

Erinnern Sie sich noch an die SVP-Plakate mit dem „weinenden Kind“ am Strassenrand. Vor einigen Monaten protestierte damit die SVP in verschiedenen Kantonen gegen das Schulkonkordat HarmoS, welches den Eltern ihre Kinder bereits mit vier Jahren „wegnehmen“ will. Auch für mich war dieser Eingriff in die Elternrechte ein Dorn im Auge.

Im Kanton Schwyz ist das verpflichtende HarmoS-Konkordat inzwischen vom Tisch. Die konstruktive Zusammenarbeit mit den Kantonen geht weiter, und das finde ich richtig so.

Hängig war aber im Kantonsrat immer noch eine Motion unserer CVP-Bildungsgruppe, welche den Einschulungs-Zeitpunkt für den Kindergarten in die Zuständigkeit der Eltern übergeben wollte. Und dies auch beim jetzigen, obligatorischen 1-Jahres-Kindergarten. Darin wehrten wir uns dagegen, dass die Behörden das letzte Wort haben sollten, wenn die Eltern ihr Kind ein Jahr später in den Kindergarten schicken wollen. Bildungsdirektor Stählin meinte, dieses Jahr hätte es vierzehn solche Härtefälle gegeben, in denen man Kinder zum Kindergartenbesuch zwang. Wir meinen: Vierzehn unnötige Streit-Fälle.

Die SVP-Fraktion unseres Kantons schreibt dazu: „Über den Zeitpunkt der Einschulung entscheiden die Eltern.“ So steht er geschrieben, der Leitsatz im Legislaturprogramm der SVP, nachzulesen auf der SVP-Homepage. Eine klare Ausgangslage für die Annahme dieser Motion im Kantonsrat, würde man meinen!?

Weit gefehlt: Die SVP-Fraktion stimmte geschlossen mit 40:0 Stimmen dagegen! Damit entscheiden im Streitfall auch in Zukunft die Schulbehörden in unserem Kanton abschliessend über den Einschulungs-Zeitpunkt in den Kindergarten. Vielleicht gibt es damit diesmal im Kanton Schwyz einen Grund, die oben beschriebenen Plakate an den Strassenrand zu stellen.

Die Politiker setzen auch um, was sie sich auf die Fahne schreiben!? Einmal mehr ist das Vertrauen in die Politik auf dem Prüfstand – und Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger stellen die Weichen. Es gibt noch viel zu tun!

Unser Bildungsdirektor meinte zur eingereichten Motion: „Wir wollen das Obligatorium des Kindergartens nicht schon wieder aufheben!“ Ist das eine nachvollziehbare Begründung, wenn vierzehn Kinder im Kanton ein Jahr später in den Kindergarten gehen? Urteilen Sie selber!