Inkonsequenz im Kantonsrat

Wer ein Lehrstück in Sachen Inkonsequenz sehen wollte, der konnte das am 20. Mai im Schwyzer Kantonsrat erleben. Kaum war das kantonale Steuergesetz am vorangegangenen Wochenende vom Schwyzer Volk – übrigens mit guten Gründen – klar gutgeheissen worden, so hatten die Politiker auf der rechten Seite des Schwyzer Kantonsrates alle ihre bisherigen Sonntagsreden vergessen. Benachteiligte und arme Familien zählen nun nichts mehr, man hat ja jetzt, was man will. Deshalb hat eine erdrückende SVP-FDP-Mehrheit das vorgesehene Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien – entgegen allen bisherigen Beteuerungen zugunsten von gezielten Massnahmen für notleidende Familien – sang und klanglos aus dem Gesetzgebungsprogramm des Kantons gestrichen. Offenbar zählt für die SVP-FDP-Koalition das Wort Solidarität nur so lange, wie man selber etwas von den andern will. Wo bleibt da der Gedanke an diejenigen, die wirklich gezielte Hilfe nötig haben? Aus meiner Sicht ist das Schlimmste an diesem Vorgang, dass sich die beiden rechts-aussen Parteien sogar der Diskussion um den Inhalt dieses Gesetztes verweigern. Klar, man kann über einzelne Artikel im vorgeschlagenen Gesetz unterschiedlicher Meinung sein und diese auch in die parlamentarische Debatte einbringen. Aber sich selbst diesem Dialog und der Suche nach tragfähigen Lösungen zu verweigern, das lässt an der Glaubwürdigkeit der SVP-FDP-Koalition zweifeln. Gerne hoffe ich, dass sich in den kommenden Monaten und Jahren auch in diesen beiden Parteien die Leute mit Augenmass und einem Blick für die Nöte und Sorgen der Menschen wieder vermehrt durchsetzen können. Ich freue mich darauf, mit Ihnen künftig wieder konstruktiv nach Lösungen für die Menschen, die Wirtschaft, die Natur und den Staat zu suchen.

Heute habe ich mich das erste Mal geschämt, Parlamentarier zu sein!

Ein Jahr ist’s her, seit ich, gewählt von Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Gemeinde Freienbach, in die Arbeit als Kantonsrat eingestiegen bin. Es war mir von Anfang an wichtig, meine Arbeit gewissenhaft und seriös zu tun, der CVP verpflichtet, aber niemals meine eigenen Lebensvorstellungen bezüglich mir und der Gesellschaft einer Doktrin opfernd - Engagiert immer dann, wenn es um Bildung, Gesundheit und Soziales ging, zurückhaltend in Bereichen, welche für mich noch Neuland bedeuten.

Ein spannendes, motivierendes Jahr ist es geworden, mit vielen packenden Herausforderungen. Und ich freue mich auf das nun beginnende zweite Jahr. Festzustellen, dass ich nur Einer von Hundert bin und trotzdem Entscheidendes beitragen kann, befreit.

Wie schon immer im Leben, konnte ich mich auch in diesem Amt darin üben, andere Meinungen gelassen zu akzeptieren und auch überstimmt zu werden. Mühe hatte ich jedoch, wenn ich Entscheidungen verdauen musste, wenn es um Geschäfte ging, in denen z.B. die SVP geschlossen nicht der Logik der Materie folgte und es zustande brachte, dass im Kt. Schwyz Bussengelder für den Strassenbau verwendet werden sollen (dies entspricht weder dem Verursacherprinzip und ist somit evt. sogar rechtswidrig, noch ist es budgetierbar - selbst die Vertreter ihrer eigenen Partei wollen Bussengelder auf Bundesebene nicht für Strassen sondern für Unfallverhütung einsetzen). Aber auch solche „Irrwege“ sind korrigierbar und nicht dramatisch.

Dramatisch und unwürdig eines gewählten Amtsträgers wird es für mich erst, wenn Entscheidungen fallen, welche die Glaubwürdigkeit in die Politik als Ganzes erschüttern: So geschehen heute an der Kantonsratssitzung.

Da beantragt doch die FDP aus heiterem Himmel, dass sie das Gesetz über Ergänzungsleistungen an Familien (siehe unter http://www.sz.ch/xml_1/internet/de/application/d999/d549/p25045.cfm) aus dem Gesetzesprogramm 2009-2010 streichen will - und zusammen mit der SVP wird die Gesetzesvorlage dann in der Parlamentsabstimmung tatsächlich rausgeworfen.

Was heisst das? Da hat unser Kantonsparlament, dem ich angehöre, am 18. Oktober 2005 dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, ein Gesetz auszuarbeiten. Seit über drei Jahren hat man in Hunderten von Stunden und für Tausende von Franken an Steuergeldern diese Gesetzesvorlage entworfen. Die Gemeinden, Parteien und Wirtschaftsverbände haben ihre Vernehmlassungsantworten bereits mit viel Aufwand verfasst und bis vor wenigen Tagen eingereicht. Und nun wird die Vorlage vom gleichen Parlament, welches dieses Gesetz haben wollte, kurz vor der Debatte darüber, kommentarlos, ohne es je diskutiert zu haben, von FDP und SVP in der Schublade versenkt (mit 41:36 Stimmen). Wahrlich ein trister Tag für die Glaubwürdigkeit eines Parlamentes und die gesetzgebende Behörde eines Kantons. Selber auch dazu zu gehören, dafür habe ich mich heute wirklich geschämt. So was sei noch nie vorgekommen, meinen meine dienstältesten Parteikollegen, und ob das rechtlich überhaupt möglich ist, muss noch abgeklärt werden.

Aus meiner Sicht ist dieses Vorgehen nicht nur politisch unmoralisch, sondern zudem aus inhaltlicher Sicht verwerflich: Da haben dieselben Interessenvertreter sich vor drei Tagen zugeprostet, weil sie mit der Annahme des Steuergesetzes für die KMUs Steuergeschenke in der Höhe von 65 Millionen Franken erhalten haben (siehe Abstimmungs-Erläuterungen). Und dieselben Leute sind mit dem nun gestrichenen Gesetz nicht bereit, in dieser schwieriger gewordenen Zeit 22 Millionen Franken (und für einmal nicht im angeprangerten Giesskannenprinzip) für jene Familien und Kinder zur Verfügung zu stellen, welche in einer Working-Poor-Situation mit ihren Kleinkindern finanziell nicht über die Runden kommen. Das ist für mich blanker Hohn und eines für die ganze Gesellschaft verantwortlichen Politikers unwürdig.

Ich habe intelligente und liebe Kolleginnen und Kollegen in den SVP- und FDP Reihen, die ich sehr schätze. Seit gestern habe ich aber den Eindruck, dass diese von einer hemmungslosen Parteiendoktrin über den Tisch gezogen werden, weil sie wahrscheinlich aufgrund ihrer generellen Arbeitsüberforderung blind einigen Exponenten der Parteileitungen folgen.

Langzeitgymnasium in der neuen Mittelschulverordnung verankern

Mein Votum an der Kantonsrats-Sitzung vom 20. Mai 2009:

Die Zeiten haben sich geändert. Vor 20 Jahren empfahl ich als 5./6. Klass-Lehrer den Eltern den gebrochenen Bildungsweg, nämlich jenen über die Sekundarschule ins Gymnasium. Das Argument dazu: Kinder sind in der 6. Klasse noch nicht in der Lage, den Entscheid für’s Gymnasium eigenständig zu fällen, dazu ist es auch zwei Jahre später noch früh genug.

Seit einigen Jahren hat sich die Situation geändert: Die Mittelpunktschulen in unserem Kanton können ein Lied davon singen, was bei ihnen bezüglich Verhalten und Lern-Motivation der Jugendlichen abgeht. Die Meinung, man könne die Schüler in der Sekundarschule gleich gut fördern, wie in einem Untergymnasium, teilen heute weder Eltern noch Lehrpersonen, welche die Schulsituation wirklich kennen.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass Schüler, welche das Untergymnasium in Einsiedeln besuchen, deutlich bessere Voraussetzungen für die letzten vier Jahre zur Matura haben, als jene, welche von der Sekundarschule her kommen.

In den ersten zwei Sekundarschuljahren macht man bei den Schülern Druck, dass diejenigen, welche ins Gymnasium wollen, dies schaffen; in den privaten Untergymnasien bremst man das Vorwärtskommen – und wenn beide Schülergruppen im Gymnasium zusammen kommen, hofft man, dass es einigermassen homogen funktioniert. Das ist die Realität, welche abläuft. Auch in der kooperativen Sekundarstufe sieht es in der Praxis nicht wirklich anders aus. Was man theoretisch möchte, ist bekanntlich nicht immer das, was dann praktisch geschieht.

Man spricht heute davon, dass unsere Schule zu stark defizitorientiert sei und die Förderung zu kurz käme. Auch ich habe diese Meinung. Schülern nach der 6. Klasse den Weg ins Untergymnasium zu verbauen, weil es vom Gesetz her in der öffentlichen Volksschule nicht möglich ist, ist eine fahrlässige Verschleuderung von Entwicklungspotential unserer Jugend. Wie viele Schülerinnen und Schüler habe ich schon angetroffen, für die es ein Segen gewesen wäre, hätten sie in ein öffentliches Untergymnasium eintreten können und hätten sich damit den Weg durch die emotionell schwierigeren „Multikulti-Mittelpunktschulen“ ersparen können, wo es oft fürs Lernen keinen Platz mehr im Kopf hat. Aber den Eltern fehlte eben das Geld für ein privates Untergymnasium.

Und dann gibt es Eltern, welche das Geld für ein privates Untergymnasium haben. 38'000 Franken kosten die zwei Jahre in Einsiedeln, gleichviel kostet es in Immensee. Vielleicht sind es dann nicht die intelligentesten Schüler, welche dort zur Schule gehen. Bei diesen Kosten spreche ich nicht vom Internat, sondern nur vom Schulgeld. Überlegen Sie sich einmal, wie viele von uns Parlamentariern für ein eigenes Kind schon 38'000 Franken Schulgeld ausgegeben haben und das darum, weil in der öffentlichen Schule während der obligatorischen Schulzeit ein solches Angebot fehlte.

Förderung unserer kommenden Generation ist also im Kanton Schwyz vom Geldbeutel der Eltern abhängig oder noch bedenklicher, davon, wo man im Kanton Schwyz wohnt. Die Schüler des Bezirks Einsiedeln zahlen nämlich für das private Untergymnasium statt 38'000 nur 16'000 Franken. Der Bezirk Einsiedeln scheint schon länger kapiert zu haben, was erforderlich ist, wenn man die junge Generation auf dem Weg zu Führungskräften der Zukunft unterstützen will. Nur der Kanton Schwyz hat es noch nicht gemerkt und wundert sich, wenn von den Hochschulen bezüglich der eigenen Mittelschulabgänger nicht gerade ermutigende Resultate eintreffen.

Heute haben wir die Möglichkeit, die Fahne der Bildungspolitik bezüglich Förderung in den richtigen Wind zu stellen. Ermöglichen wir eine Verordnung, welche in der öffentlichen Schule das Führen von Untergymnasien möglich macht – das ist Gleichberechtigung für alle und eine wichtige Strategie, damit wir nicht weiterhin darüber jammern, dass uns Führungskräfte aus dem Ausland vor die Nase gesetzt werden, weil wir die Förderung zu Spitzenleistungen unserer eigenen Jugendlichen mit einem veralteten Gesetz verhindern.

In Deutschland gehen nicht einige 6. Klässler, nein, es gehen 50% der 4. oder 5. Klässler ins Gymnasium und weiter übers Abitur an die Hochschulen. Spitzenleute von drüben kommen dann manchmal auch in die Schweiz, wo wir ihre Ausbildung der unseren gleichsetzen. Und wir selber bremsen mit einem Paragraphen in einer Verordnung die Ressourcen-Entwicklung unserer eigenen Jugendlichen. Da kann man nur sagen: Nur die dümmsten Schweine wählen ihre Metzger selber.

Befürworten wir heute den Minderheitsantrag zu einer Mittelschulverordnung, damit diese nicht morgen schon überholt ist. Die Änderung des Paragraphes 1 schafft nur die Möglichkeit für Untergymnasien an der öffentlichen Schule, der Paragraph verlangt dies nicht obligatorisch.

Bezüglich zusätzlicher Kosten: Ob Kanton oder Bezirk einen Jugendlichen als Sekundar- oder Untergymnasiums-Schüler bezahlen, macht finanziell keinen grossen Unterschied. Übrigens sparen heute Kanton oder Bezirk immer dann, wenn ein Schüler ins private Untergymnasium wechselt. Dies darum, weil die Eltern in diesen zwei Jahren das ganze Schulgeld selber übernehmen.

Das Argument, eine solche Änderung in der Verordnung sei nicht systemkompatibel, ist für mich eine faule Ausrede. Nach meiner Vorstellung hat ein System einem Auftrag zu dienen und nicht umgekehrt - und hier geht es um unsere Jugend.

Ich hoffe, dass alle hier im Saal sich soviel Freiheit im Denken bewahrt haben, dass sie in einem einzelnen Paragraphen einer Verordnung noch selber intelligent entscheiden können – unsere nächste Generation wir es Ihnen danken.

Ergebnis: Der Antrag wurde mit 33:55 Stimmen abgelehnt. Er wurde geschlossen von der FDP unterstützt, geschlossen von der SP und SVP abgelehnt und von einzelnen Parlamentariern der CVP gutgeheissen.

Abstimmungswochenende vom 17. Mai 2009

Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin – Ich stimme JA!

Ich habe mich im Vorfeld sehr für diese Abstimmungsvorlage engagiert, weil ich überzeugt bin, dass unser krankes Gesundheitssystem mit der Einbindung der Komplementärmedizin wichtige Impulse zur Gesundung bekommen wird. Wir stärken nämlich damit zunehmend das Bewusstsein in der Bevölkerung, dass die Verantwortung für Gesundheit in erster Linie beim Einzelnen liegt und nicht bei einem System. Letztendlich brauchen wir gesündere Menschen, um ein gesünderes Gesundheitssystem zu haben. Und das hat deutlich weniger mit Glück oder Pech zu tun, als das uns unser System mit dem Solidaritätsprinzip vorgaukelt: Die alternativen Heilsysteme zeigen deutlich auf, welches Potenzial in der Prävention liegt, wenn Menschen beginnen, ihre Gesundheit in ihre eigenen Hände zu nehmen. http://www.doctorsontm.org/ 

Ich habe die Koordination des JA-Komitees Urschweiz übernommen, welches sämtliche Parteien repräsentiert und in UR, SZ, OW und NW mit 4 Ständeräten, zwei Nationalräten, einem Regierungsrat und weiteren Kantonsräten für die JA-Parole wirbt (siehe auch den vorherigen Beitrag in diesem Blog). Inserate sind geschaltet, Leserbriefe werden abgedruckt, Standaktionen finden statt (so u.a. am Mai-Markt auf dem Hauptplatz Schwyz), Plakate aufgehängt, Flyer und Info-Material verteilt. Ich durfte auch eine Präsentation zu dieser Abstimmungsvorlage an der Schwyzer Mitgliederversammlung der CVP machen, welche anschliessend mit 64:7 Stimmen die JA-Parole beschloss.

 

Einführung von elektronisch gespeicherten biometrischen Daten im Schweizer Pass und in Reisedokumenten für ausländische Personen – Ich habe mich noch nicht entschieden!

Der biometrische Pass wird sehr kontrovers diskutiert. Generell die jüngere Generation, auch jene in den Parteien, welche mit den Möglichkeiten des Internets besser vertraut ist, setzt da im Zusammenhang mit Sicherheitsproblemen verschiedene Fragezeichen. Auch die zentrale Datenspeicherung steht in der Kritik. Bei den kantonalen Jungparteien findet man häufiger die Nein-Parole als bei den Mutterparteien.

Und übrigens: Wer den biometrischen Pass haben will oder einen solchen für bestimmte Auslandreisen braucht, bekommt diesen heute schon!

 

Kantonal: Teilrevision des Steuergesetzes – Ich stimme Ja!

Hier geht es primär um Anpassungen an das Bundesrecht, um Verbesserung der Steuerattraktivität des Kantons und um Entlastung von Familien.

Die Gegner argumentieren, dass mit diesen Anpassungen Familien zu wenig entlastet würden. Das ist aus meiner Sicht zwar richtig, der Grund liegt aber nicht im Steuergesetz, sondern im Umstand, dass finanziell belastete Familien nie über ein Steuergesetz wirklich nachhaltig entlastet werden können - einfach darum, weil sie eh schon kaum Steuern bezahlen.

Aus diesem Grunde ist bereits ein „Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien“ in Vernehmlassung, welches die Problematik von Familien mit finanzschwachem Einkommen auffangen will. http://www.sz.ch/xml_1/internet/de/application/d999/d549/p25045.cfm  

Komplementärmedizin - Wer es genau wissen will!

Erschien als Leserbrief in den Printmedien des Kt. Schwyz!

 

 

 

Am 17. Mai stimmen wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber ab, ob die Naturheilkunde oder die Komplementärmedizin, wie sie im Abstimmungstext genannt wird, einen Platz in unserem Gesundheitssystem haben soll.

Mit einem JA sollen zur Schulmedizin in Zukunft auch ergänzende Heilmethoden einbezogen werden. Die Diskussion in den Medien hat, wen wundert’s, mehr Spekulationen als Klarheit dazu geschaffen.

Fakten sind:

Mit einem JA bestimmen wir nur, dass die Komplementärmedizin generell in unser Gesundheitssystem einbezogen werden muss. Wir erreichen damit noch nicht, dass die diskutierten Kernforderungen automatisch ins Gesetz aufgenommen werden.

Mit einem JA verlangen wir nur, dass im Bereich dieser Kernforderungen Lösungen erarbeitet werden müssen.

Mit einem JA bestimmen wir nicht, dass die Komplementärmedizin in die Grundversicherung der Krankenkassen gehört!

JA müssen wir stimmen, wenn wir uns in der Komplementärmedizin darüber beschweren, dass Patienten heute nicht zwischen vertrauenswürdigen Therapeuten und Scharlatanen unterscheiden können. Mit einem JA müssen nämlich endlich eidgenössisch anerkannte Ausbildungsrichtlinien geschaffen werden.

JA müssen wir auch stimmen, wenn wir unseren seit Generationen überlieferten Heilmittelschatz bewahren wollen, indem für ihn erleichterte Zulassungen gelten sollen.

Es stimmt, einige Komplementär-Therapien waren schon einmal in der Grundversicherung. Aber nur solche, welche ausschliesslich von Schulärzten erbracht wurden. Das kostete im Jahre 2004 konkret 25 Millionen Franken und belastete die Grundversicherungs-Prämie der Patienten mit 30 Rappen pro Person und Monat! (Quelle: BAG / Statistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2004)

Mit der Streichung dieser Leistung haben die Krankenkassen damals ganze 0,134% der Ausgaben in der Grundversicherung gespart: Die Behandlungen der Patienten wurden nicht mehr bezahlt und die Krankenkassen verweigerten den meisten Personen den Übertritt in die Zusatzversicherung (weil sie beim Gesundheitsnachweis durchfielen). Diese Patienten haben bis heute nicht einmal mehr die Möglichkeit, die Komplementärmedizin über die Zusatzversicherung abzuschliessen.

Den Glaubenskrieg darüber, was wissenschaftlich ist, können wir getrost den Fachleuten überlassen. Heute ist auch ein einzelner Arzt nicht mehr in der Lage, Resultat und Qualität einer wissenschaftlichen Untersuchung zu beurteilen. Exponenten der Schulmedizin verlangen von der Komplementärmedizin z.B. den Gold-Standard der Doppelblindstudie (RCT), den höchsten in der Schulmedizin bekannten Standard. Dabei sind nur 15-25% ihrer eigenen Studien nach diesen Verfahren verfasst. Es sind dies vor allem die Medikamenten-Studien. www.jzk.ch    

Meine Überzeugung: Unser krankes Gesundheitssystem braucht dringend alternative Impulse – mit meinem JA zur „Zukunft mit Komplementärmedizin“ will ich einen Beitrag dazu leisten!

Franz Rutz, Koordinator des JA-Komitees Urschweiz