Mein Votum an der Kantonsrats-Sitzung vom 20. Mai 2009:
Die Zeiten haben sich geändert. Vor 20 Jahren empfahl ich als 5./6. Klass-Lehrer den Eltern den gebrochenen Bildungsweg, nämlich jenen über die Sekundarschule ins Gymnasium. Das Argument dazu: Kinder sind in der 6. Klasse noch nicht in der Lage, den Entscheid für’s Gymnasium eigenständig zu fällen, dazu ist es auch zwei Jahre später noch früh genug.
Seit einigen Jahren hat sich die Situation geändert: Die Mittelpunktschulen in unserem Kanton können ein Lied davon singen, was bei ihnen bezüglich Verhalten und Lern-Motivation der Jugendlichen abgeht. Die Meinung, man könne die Schüler in der Sekundarschule gleich gut fördern, wie in einem Untergymnasium, teilen heute weder Eltern noch Lehrpersonen, welche die Schulsituation wirklich kennen.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass Schüler, welche das Untergymnasium in Einsiedeln besuchen, deutlich bessere Voraussetzungen für die letzten vier Jahre zur Matura haben, als jene, welche von der Sekundarschule her kommen.
In den ersten zwei Sekundarschuljahren macht man bei den Schülern Druck, dass diejenigen, welche ins Gymnasium wollen, dies schaffen; in den privaten Untergymnasien bremst man das Vorwärtskommen – und wenn beide Schülergruppen im Gymnasium zusammen kommen, hofft man, dass es einigermassen homogen funktioniert. Das ist die Realität, welche abläuft. Auch in der kooperativen Sekundarstufe sieht es in der Praxis nicht wirklich anders aus. Was man theoretisch möchte, ist bekanntlich nicht immer das, was dann praktisch geschieht.
Man spricht heute davon, dass unsere Schule zu stark defizitorientiert sei und die Förderung zu kurz käme. Auch ich habe diese Meinung. Schülern nach der 6. Klasse den Weg ins Untergymnasium zu verbauen, weil es vom Gesetz her in der öffentlichen Volksschule nicht möglich ist, ist eine fahrlässige Verschleuderung von Entwicklungspotential unserer Jugend. Wie viele Schülerinnen und Schüler habe ich schon angetroffen, für die es ein Segen gewesen wäre, hätten sie in ein öffentliches Untergymnasium eintreten können und hätten sich damit den Weg durch die emotionell schwierigeren „Multikulti-Mittelpunktschulen“ ersparen können, wo es oft fürs Lernen keinen Platz mehr im Kopf hat. Aber den Eltern fehlte eben das Geld für ein privates Untergymnasium.
Und dann gibt es Eltern, welche das Geld für ein privates Untergymnasium haben. 38'000 Franken kosten die zwei Jahre in Einsiedeln, gleichviel kostet es in Immensee. Vielleicht sind es dann nicht die intelligentesten Schüler, welche dort zur Schule gehen. Bei diesen Kosten spreche ich nicht vom Internat, sondern nur vom Schulgeld. Überlegen Sie sich einmal, wie viele von uns Parlamentariern für ein eigenes Kind schon 38'000 Franken Schulgeld ausgegeben haben und das darum, weil in der öffentlichen Schule während der obligatorischen Schulzeit ein solches Angebot fehlte.
Förderung unserer kommenden Generation ist also im Kanton Schwyz vom Geldbeutel der Eltern abhängig oder noch bedenklicher, davon, wo man im Kanton Schwyz wohnt. Die Schüler des Bezirks Einsiedeln zahlen nämlich für das private Untergymnasium statt 38'000 nur 16'000 Franken. Der Bezirk Einsiedeln scheint schon länger kapiert zu haben, was erforderlich ist, wenn man die junge Generation auf dem Weg zu Führungskräften der Zukunft unterstützen will. Nur der Kanton Schwyz hat es noch nicht gemerkt und wundert sich, wenn von den Hochschulen bezüglich der eigenen Mittelschulabgänger nicht gerade ermutigende Resultate eintreffen.
Heute haben wir die Möglichkeit, die Fahne der Bildungspolitik bezüglich Förderung in den richtigen Wind zu stellen. Ermöglichen wir eine Verordnung, welche in der öffentlichen Schule das Führen von Untergymnasien möglich macht – das ist Gleichberechtigung für alle und eine wichtige Strategie, damit wir nicht weiterhin darüber jammern, dass uns Führungskräfte aus dem Ausland vor die Nase gesetzt werden, weil wir die Förderung zu Spitzenleistungen unserer eigenen Jugendlichen mit einem veralteten Gesetz verhindern.
In Deutschland gehen nicht einige 6. Klässler, nein, es gehen 50% der 4. oder 5. Klässler ins Gymnasium und weiter übers Abitur an die Hochschulen. Spitzenleute von drüben kommen dann manchmal auch in die Schweiz, wo wir ihre Ausbildung der unseren gleichsetzen. Und wir selber bremsen mit einem Paragraphen in einer Verordnung die Ressourcen-Entwicklung unserer eigenen Jugendlichen. Da kann man nur sagen: Nur die dümmsten Schweine wählen ihre Metzger selber.
Befürworten wir heute den Minderheitsantrag zu einer Mittelschulverordnung, damit diese nicht morgen schon überholt ist. Die Änderung des Paragraphes 1 schafft nur die Möglichkeit für Untergymnasien an der öffentlichen Schule, der Paragraph verlangt dies nicht obligatorisch.
Bezüglich zusätzlicher Kosten: Ob Kanton oder Bezirk einen Jugendlichen als Sekundar- oder Untergymnasiums-Schüler bezahlen, macht finanziell keinen grossen Unterschied. Übrigens sparen heute Kanton oder Bezirk immer dann, wenn ein Schüler ins private Untergymnasium wechselt. Dies darum, weil die Eltern in diesen zwei Jahren das ganze Schulgeld selber übernehmen.
Das Argument, eine solche Änderung in der Verordnung sei nicht systemkompatibel, ist für mich eine faule Ausrede. Nach meiner Vorstellung hat ein System einem Auftrag zu dienen und nicht umgekehrt - und hier geht es um unsere Jugend.
Ich hoffe, dass alle hier im Saal sich soviel Freiheit im Denken bewahrt haben, dass sie in einem einzelnen Paragraphen einer Verordnung noch selber intelligent entscheiden können – unsere nächste Generation wir es Ihnen danken.
Ergebnis: Der Antrag wurde mit 33:55 Stimmen abgelehnt. Er wurde geschlossen von der FDP unterstützt, geschlossen von der SP und SVP abgelehnt und von einzelnen Parlamentariern der CVP gutgeheissen.