Abstimmungswochenende vom 30. November 2008

Falls Sie den Eindruck haben, der Einzelne hätte heutzutage im Staat nichts mehr zu sagen, so ist dieses Abstimmungswochenende das Paradebeispiel dafür, dass diese Vorstellung falsch ist. Mindestens diesmal können Sie, für jede MitbürgerIn in der Auswirkung spürbar, auf geplante Veränderungen in unseren Bundes-Gesetzen einwirken – Nutzen Sie die Chance und bestimmen Sie mit!

 

Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern – Ich stimme Nein!

Nachtrag: Abstimmungs-Ergebnis: JA

Die Initiative wird sehr emotional diskutiert, das Thema gibt ja berechtigten Grund dazu. Die Initiative hat bereits eine entscheidende Wirkung erzeugt, indem sie Bundesrat und Parlament genötigt hat, diesbezüglich wichtige Anliegen in einen Gegenvorschlag aufzunehmen. Dieser Gegenvorschlag setzt entscheidende Forderungen der Initiative um, wenn auch die Unverjährbarkeit nur durch verlängerte Verjährungsregeln ersetzt wurde. Schwachstellen der Initiative wurden beseitigt, indem man die Minderjährigkeit von Tätern regelte und im Gegenvorschlag zusätzlich schwere Gewaltdelikte an Kindern mit einschloss.

Aufgrund dieses guten Gegenvorschlages lehne ich die Initiative ab.

 

Für ein flexibles AHV-Alter – Ich stimme Nein!

Nachtrag: Abstimmungs-Ergebnis: NEIN

Wenn man an jene Personen denkt, die in Kräfte- und Gesundheit raubenden Berufen tätig sind, ist diese Initiative sehr verständlich und von einem lobenswerten humanitären Gedanken getragen.

Die Vorstellung, allen Berufstätigen die Möglichkeit der Frühpensionierung zu geben, halte ich aber angesichts der finanziellen Last, die wir damit unserer jungen Generation aufbürden, für nicht akzeptabel.

Wir müssen Hilfestellungen direkt dort anbieten, wo sie notwendig sind, nämlich bei den Gesundheit belastenden Berufen und vor allem bei konkret Betroffenen. Das kommt nicht nur günstiger, sondern fängt auch jene Personen auf, die sich auf Grund ihrer finanziellen Möglichkeiten trotz der Annahme dieser Initiative nicht früher pensionieren lassen können – einfach, weil die damit verbundenen Kürzungen in der Altersrente dies bei ihnen eh nicht zulassen.

 

Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts – Ich stimme Nein!

Nachtrag: Abstimmungs-Ergebnis: NEIN

Auslöser für diese Initiative war bekanntlich das Stadionprojekt Hardturm in Zürich. Dieses kann übrigens immer noch nicht gebaut werden, pikanterweise verhindert durch private Kläger und nicht von Verbänden. Tatsache ist, dass Verbandsklagen vor Bundesgericht bis heute zu 63% Recht bekamen. Sie denken vielleicht, das sind ja nur zwei Drittel aller Fälle. Tatsache ist aber, dass Klagen von Privaten vor Bundesgericht nur zu gut 20% Recht bekommen.

Verbandsbeschwerden sind also mehr als doppelt so berechtigt, wie andere. Wenn Verbandsbeschwerden von Gerichten gestützt werden, heisst das, dass die vom Gesetzgeber gemachten Gesetze den Verbänden Recht geben. Wollte man also die Einflussnahme der Verbände reduzieren, müsste man unsere Gesetze ändern und nicht die Verbandsbeschwerde abschaffen.

Es ist darum keine Überraschung, dass 45 Rechtsprofessorinnen und –professoren öffentlich die Initiative ablehnen, weil diese letztendlich unseren Rechtsstaat schwächt. Ich schliesse mich dieser Meinung an.

 

Für eine vernünftige Hanf-Politik – Noch weiss ich nicht, wie ich stimmen werde, es wird bei mir ein Bauchentscheid werden

Nachtrag: Abstimmungs-Ergebnis: NEIN

Cannabis/Hanf soll von Erwachsenen straffrei konsumiert und für den Eigengebrauch angebaut werden können.

Dass Cannabis der Gesundheit schadet, darüber sind sich alle einig, ob es schädlicher als Alkohol oder Rauchen ist, darüber gehen die Meinungen auseinander - vorherrschend ist die Meinung, dass es nicht schädlicher sei.

Eine Ansicht ist, dass alle drei „Süchte“ gleich behandelt werden sollen und dass man darum nicht den Konsum von Cannabis weiterhin allein kriminalisieren darf. Ich kann verstehen, wenn man aus dieser Optik der Initiative zustimmt. Es gibt noch weitere Gründe, welche für die Einführung der Straffreiheit bei Cannabis-Konsum sprechen.

Andererseits habe ich Mühe, wenn die Schweiz etwas Gesundheitsschädigendes, was bis jetzt verboten war, legalisiert und damit praktisch als einziger europäischer Staat den Cannabiskonsum offiziell „einführt“. Zu tragen hat die Konsequenzen unser Gesundheitssystem, konkret also solidarisch wir alle. Damit machen wir unser Gesundheitssystem noch mehr zu einem Krankheitssystem.

Ich bin schon lange der Meinung, dass Rauchen und Alkoholkonsum einem Bonus-Malus-System unterworfen werden sollte, d.h. dass nicht die Allgemeinheit solidarisch alle daraus anfallenden Krankheitskosten bezahlen muss. Exotisch mutet auch an, dass der Umgang mit Hanf ausserhalb des generellen Betäubungsmittelgesetzes geregelt werden soll und nicht innerhalb des Vier-Säulen-Prinzips der Schweizer Drogen- und Suchtpolitik.

Ich bin in meinem Entscheid noch gespalten und kann Ihnen deshalb keine Empfehlung abgeben, ob sie diese Initiative annehmen oder ablehnen sollen.

 

Änderung des Betäubungsmittelgesetzes – Ich stimme Ja!

Nachtrag: Abstimmungs-Ergebnis: JA

Es geht um die gesetzliche Verankerung der nationalen Strategie zur Verminderung der Drogen- und Suchproblematik. Diese umfasst vier Säulen, nämlich Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression und soll nun auf Bundesebene geregelt werden. Dabei wird der Jugendschutz verstärkt.

Es geht hier also um eine Drogen- und Suchtpolitik, welche alle verschiedenen Suchtmittel umfasst, auch deren Mischkonsum. Für mich ist diese Gesetzesvorlage ein wichtiger und guter Schritt vorwärts - sie fand auch im Parlament hohe Zustimmung.

 

 

 

 

 

Pädagogische Hochschule - Wie weiter?

In der letzten Zeit wird viel über die künftige Marschrichtung der pädagogischen Hochschule Zentralschweiz diskutiert. Basis für diese Hochschule bildet ein Konkordat zwischen den sechs Zentralschweizer Kantonen. Es gibt drei Teilschulen in Luzern, Zug und Goldau, die mit einer relativ grossen Autonomie handeln können.

Daraus ergeben sich auf der strategischen Ebene verschiedene Herausforderungen, obwohl die Schulen auf der operativen Ebene gut funktionieren.

Vor diesem Hintergrund soll nun das Konkordat zur pädagogischen Hochschule Zentralschweiz angepasst werden. Eine Projektgruppe hat sich mit möglichen Anpassungen des Konkordats befasst und Vorschläge unterbreitet.

Seit September 2008 läuft nun die Vernehmlassung zur „Optimierung der Führungsstruktur der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz“. Die Regierungen der Konkordatskantone sind eingeladen, bis Mitte Januar 2009 Stellung zu nehmen.  In diesem Zusammenhang behandeln wir dieses Geschäft im Dezember auch in der Konkordatskommission des Kantons Schwyz. Das wird voraussichtlich viel zu diskutieren geben.

Parallel dazu hat mein Kantonsratskollege Adrian Dummermuth beim Regierungsrat ein Postulat eingereicht, in dem der Regierungsrat aufgefordert wird, verschiedene derzeit offene Punkte zu klären bzw. dazu Stellung zu nehmen. Adrian Dummermuth führt in seinem Postulat u.a. folgende Punkte an:

... Die in der Vernehmlassung aufgezeigte Strategie führt zu einer Stärkung des Standortes Luzern und zu einer klaren – eventuell sogar existenzbedrohenden - Schwächung der Standorte Schwyz und Zug.

Auch im bereits bestehenden Konkordat ist festzustellen, dass dieses der Teilschule Schwyz keine wesentlichen finanziellen Vorteile bringt, der Handlungsspielraum aber stark eingeschränkt ist. Die unterschiedlichen Interessen, Ansprüche und Erwartungen der Kantone innerhalb des Konkordates beeinträchtigen die notwendige Autonomie der Hochschule Schwyz und deren Entwicklung zu einer starken Bildungsinstitution.

Der Kanton Schwyz verfügt über eine über 150-jährige Tradition in der Ausbildung von Lehrpersonen. Sollte die in der Vernehmlassung zur „Optimierung der Führungssituation der PHZ“ dargestellte Strategie umgesetzt werden, überträgt der Kanton Schwyz seine Hochschule der Hochschule Zentralschweiz. Damit verliert der Kanton Schwyz seine eigene Lehrerausbildung.

Weil aber auch das bestehende Konkordat nicht für optimale Rahmenbedingungen für die Hochschule Schwyz sorgt, sollen Alternativen geprüft werden.

Ich bitte den Regierungsrat um die Prüfung folgender Punkte:

1. Alternativen innerhalb des bestehenden Konkordates bzw. zu der in Diskussion stehenden neuen Ausrichtung des Konkordats mit dem Ziel, die Lehrerausbildung im Kanton Schwyz zu erhalten, zu stärken und langfristig zu sichern.

2. Varianten der Neupositionierung der PH Schwyz, insbesondere bezüglich eines
a) möglichen Alleinganges
b) einer möglichen Zusammenarbeit mit der PH Zug
c) einer möglichen Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

3. Aufzeigen der Vor- und Nachteile, sowie der – insbesondere finanziellen - Folgen der unter 2.) aufgeführten Varianten.

4. Mögliche Ausgestaltung eines konkurrenzfähigen Studienangebotes der Hochschule Schwyz. ...

Aus meiner Optik ist es wichtig, dass sich der Kanton Schwyz über die künftige Marschrichtung der pädagogischen Hochschule intensiv Gedanken macht. Es scheint mir in jedem Fall wichtig, dass wir auch künftig im Kanton eine Möglichkeit haben, Primarlehrer im Kanton auszubilden (Angebot & Standort). Das wird künftig die Rekrutierung von eigenen Primarlehrern erleichtern und gewährleistet einen engen Bezug zu unserem Kanton.

Die CVP-Vertreterin und -Vertreter in der Konkordatskommission werden sich dafür einsetzen, dass diese Punkte in dieVernehmlassung des Kantons Schwyz eingebracht werden!