Vorstösse zu Notariaten, Grundbuch- & Konkursämtern erheblich erklärt

Am Mittwoch, 22. Oktober 2008, hat der Kantonsrat zwei Postulate zur Thematik "Notariate, Grundbuch- & Konkursämter" behandelt, die ich im Januar 2008 gemeinsam mit drei CVP-Kantonsratskollegen eingereicht habe.

In unseren Postulaten haben wir thematisiert, dass in den Notariaten, Grundbuch- und Konkursämtern des Kantons Schwyz in folgenden Bereichen Handlungsbedarf besteht:

  • Gebührenrecht:
    Ausgestaltung & Nachvollziehbarkeit des Tarifs
  • Organisation:
    Grundsätzliche Überprüfung der bestehenden Strukturen (Systemfrage)

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat beantragt, unseren Postulaten zuzustimmen und in beiden Bereichen die von uns angeregten Änderungen/Prüfungen durchzuführen (vgl. Regierungsratsbeschluss).

In der Kantonsratssession entwickelte sich eine längere Diskussion über die aufgeworfenen Sachverhalte. Der bestehende Handlungsbedarf wurde aber im Rat nicht bestritten. Schlussendlich waren sämtliche Parteien mit der Erheblicherklärung der beiden Postulate einverstanden.

Wir vier Postulanten dürfen das als Erfolg werten. Kaum je wurde Handlungsbedarf in einem Gebiet vom Kantonsrat so einhellig anerkannt.

 

Wie harm(l)os ist HarmoS?

Da stimmte doch die Schwyzer-Bevölkerung im Jahre 2006 (übrigens mit einer Drei-Viertels-Mehrheit) dem revidierten Bundesartikel zu, der die Kantone verpflichtet, wichtige Eckwerte im Bildungsbereich einheitlich zu regeln. Die SVP hatte sich damals nicht dagegen gewehrt. Und nun ist dieselbe Partei gegen HarmoS, das genau diesen Bundes-Auftrag aufnimmt, um zu verhindern, dass der Staat bei Nicht-Einigung der Kantone regelnd eingreift.

Und warum ist die SVP dagegen: Fast einzig und allein wegen der obligatorischen Einschulung der Kinder ab dem vollendeten 4. Altersjahr. Und die anderen wichtigen Punkte von Harmos? Die einheitliche Grundbildung, einheitliche sprachregionale Lehrpläne, nationale Bildungsstandards?

Wie heisst schon wieder der Spruch mit dem Kind und dem Bade? - Konkret geht es in unserem Kanton bei der von der SVP angeprangerten früheren Einschulung um zwei obligatorische Kindergarten-Jahre. In Freienbach besuchen diese bereits 96% der Kinder – freiwillig, wohl gemerkt! Der Zweijahreskindergarten entspricht damit klar dem Bedürfnis von Eltern und Kindern.

Auch ich bin dagegen, wie die SVP, noch nicht kindergartenfähige Kinder in den Kindergarten zu schicken. Das hilft wirklich weder Kindern, Eltern noch der Schule. Deswegen bin ich aber nicht gegen HarmoS. Ich habe darum mit fünf weiteren CVP-Kantonsräten am 25. September 2008 eine Motion eingereicht (download). Diese beauftragt den Regierungsrat, in der Volksschulverordnung die notwendigen Grundlagen zu schaffen, welche

  1. Rückstellungen vom Kindergarten-Eintritt unbürokratisch behandelt und
  2. den Eltern die Möglichkeit gibt, darüber abschliessend zu entscheiden.

Damit kann generell die Schulpflicht für zwei Kindergartenjahre eingeführt werden, ohne dass es in der praktischen Umsetzung zu aufreibenden Härtefällen kommt – so einfach, wie das in unserer Gemeinde bis jetzt schon praktiziert wird (dieses Jahr bei acht Kindern - auf Wunsch der Eltern!).

Ich meine, es macht mehr Sinn, Energie für kreative Anpassungen aufzuwenden, als wegen Details sinnvolle kantonsübergreifende Schul-Entwicklungen zu verunmöglichen. Ich bin überzeugt, es gibt in unserem Kanton viele SVP-lerinnen und SVP-ler, welche die Fähigkeit haben, mit gesundem Menschenverstand eine differenzierte Haltung zu HarmoS einzunehmen oder zu entwickeln.